Die Mitarbeiterprämie 2024 bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Im Gegensatz zu den Vorjahren weist diese Regelung eine erhöhte Komplexität auf, insbesondere im Vergleich zur Teuerungsprämie von 2022 und 2023.
Voraussetzungen und Regelungen
Lohngestaltende Vorschrift
Die Auszahlung der Mitarbeiterprämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Arbeitgeber, die einem Kollektivvertrag (KV) unterliegen, sind verpflichtet sicherzustellen, dass die Prämie in dieser Vorschrift vorgesehen ist. Einige Kollektivverträge haben hierbei bereits spezifische Regelungen integriert. Beispielsweise erlaubt der KV Spedition und Logistik eine Prämie von bis zu 700 Euro und der KV Telekom-Unternehmen bis zu 1.500 Euro.
Auszahlungsszenarien
Es ist essentiell, dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten. Eine sachliche Differenzierung, beispielsweise zwischen Vollzeit- und Teilzeitmitarbeitern, ist jedoch zulässig.
Kombination von Prämien und Gewinnbeteiligung
Die Kombination aus Mitarbeiterprämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung darf den Betrag von 3.000 Euro nicht überschreiten. Sollte dieser Maximalbetrag überschritten werden, fallen auf den Überschreitungsbetrag Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten an.
Bedingungen der Auszahlung
Die Prämie muss als zusätzliche Zahlung erfolgen, die bisher nicht gewährt wurde. Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind demnach nicht erlaubt. Darüber hinaus muss die Auszahlung der Prämie auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, wodurch eine Information der Lohnverrechnung notwendig ist.
Fazit und Unterstützung
Arbeitgeber sind angehalten, ihren Kollektivvertrag sorgfältig zu prüfen, um festzustellen, ob die abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist. Eine konkrete Formulierung der Vereinbarung ist dabei unerlässlich. Bei der Umsetzung können Arbeitgeber Unterstützung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
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