Für das Jahr 2024 besteht die Möglichkeit, eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Mitarbeiter auszuzahlen. Diese Regelung ist jedoch komplexer als die Teuerungsprämie der vergangenen Jahre.
Voraussetzungen und Regelungen
Lohngestaltende Vorschrift
Die neue Mitarbeiterprämie muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen. Im Vergleich zur Teuerungsprämie der vergangenen Jahre muss diese Prämie klaren, tarifvertraglichen Grundlagen folgen.
Regelungen in Kollektivverträgen
Falls im Kollektivvertrag keine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 enthalten ist, kann diese nicht abgabenfrei ausgezahlt werden. Einige Kollektivverträge, wie zum Beispiel im Bereich Spedition und Logistik bis zu 700 Euro und bei Telekom-Unternehmen bis zu 1.500 Euro, haben bereits entsprechende Regelungen. Andere Kollektivverträge erlauben die Zahlung einer Prämie, wobei die Höhe variieren kann.
Auszahlung und Bedingungen
Alle Arbeitnehmer müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten. Eine sachliche Differenzierung nach beispielsweise Arbeitszeitumfang ist erlaubt. Kombinierte Zahlungen aus Prämie und Gewinnbeteiligung dürfen zusammen 3.000 Euro nicht überschreiten. Bei Überschreitung dieser Grenze fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an. Die Prämie muss eine zusätzliche, bisher nicht gewährte Zahlung sein. Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind nicht zulässig. Zudem muss die Auszahlung auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden, daher ist eine rechtzeitige Information an die Lohnverrechnung notwendig.
Fazit und Unterstützung
Arbeitgeber sollten prüfen, ob ihr Kollektivvertrag die abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie erlaubt. Die Ausarbeitung und konkrete Formulierung der Vereinbarung können mit Unterstützung durchgeführt werden, um die gesetzliche Konformität sicherzustellen.
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