Mitarbeiterprämie 2024
28.05.2024 | Steuer-News
Im Jahr 2024 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter durch eine abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zu motivieren. Diese Regelung ist jedoch komplexer als die Teuerungsprämien der Jahre 2022 und 2023.
Lohngestaltende Vorschrift
- Die neue Mitarbeiterprämie gilt nur für das Jahr 2024 und muss auf einer lohngestaltenden Vorschrift basieren.
- Bei den Teuerungsprämien der Vorjahre konnten Arbeitgeber bis zu 2.000 Euro ohne zusätzliche Voraussetzungen auszahlen, während für den dritten 1.000-Euro-Betrag eine lohngestaltende Vorschrift erforderlich war.
- Die Regelungen variieren je nach Kollektivvertrag und dem Vorhandensein eines Betriebsrats.
Einschränkungen durch Kollektivverträge
- Kollektivverträge müssen eine Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 beinhalten, damit diese abgabenfrei ausgezahlt werden kann.
- Einige Kollektivverträge, wie der KV Spedition und Logistik (bis zu 700 Euro) und der KV Telekom-Unternehmen (bis zu 1.500 Euro), haben bereits entsprechende Regelungen eingeführt.
- Andere Kollektivverträge ermöglichen die Prämienzahlung, wobei die Höhe variieren kann.
Bedingungen für die Auszahlung
- Alle Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, die Prämie zu erhalten, wobei eine sachliche Differenzierung (z.B. zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung) erlaubt ist.
- Die Kombination aus Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf insgesamt 3.000 Euro nicht überschreiten. Bei einer Überschreitung fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten auf den überschreitenden Betrag an.
- Die Prämie muss eine zusätzliche Zahlung sein, die bisher nicht geleistet wurde. Gehalts- oder Prämienumwandlungen sind nicht zulässig.
- Die Auszahlung der Prämie muss auf dem Jahreslohnkonto (L16) vermerkt werden; daher ist es wichtig, die Lohnverrechnung zu informieren.
Unterstützung und Fazit
- Arbeitgeber sollten ihren Kollektivvertrag prüfen, um sicherzustellen, dass eine abgabenfreie Auszahlung der Mitarbeiterprämie möglich ist.
- Eine genaue Formulierung der Vereinbarung ist erforderlich, und dabei kann entsprechende Unterstützung in Anspruch genommen werden.
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