Wichtige Steuertermine im 4. Quartal 2024
Im vierten Quartal 2024 stehen mehrere wichtige Steuertermine an, die sowohl Unternehmen als auch Selbstständige im Auge behalten sollten. Eine sorgfältige Beachtung dieser Termine kann helfen, unnötige Strafen und Verzugszinsen zu vermeiden.
Oktober 2024
Di 01.10.24
- Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen bei Einkommen- und Körperschaftsteuer für 2023.
- Beginn der Umsatzsteuerzinsen für Nachzahlungen der Umsatzsteuer für 2023.
Mo 14.10.24
- Intrastatmeldung für den Monat September.
Di 15.10.24
- Umsatzsteuer für den Monat August.
- Werbeabgabe für den Monat August.
- Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 3. Quartal (Fristverlängerung möglich).
- Lohnabgaben für den Monat September.
- Meldung und Abfuhr des Energiekrisenbeitrages Strom für das erste Halbjahr 2024.
Do 31.10.24
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 3. Quartal.
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für September.
- Zusammenfassende Meldung für September bzw. das 3. Quartal.
November 2024
Fr 15.11.24
- Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 4. Quartal.
- Umsatzsteuer für den Monat September bzw. das 3. Quartal.
- Werbeabgabe für den Monat September.
- Kammerumlage für das 3. Quartal.
- Intrastatmeldung für den Monat Oktober.
- Lohnabgaben für den Monat Oktober.
Sa 30.11.24
- Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 4. Quartal.
Dezember 2024
Mo 02.12.24
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Oktober.
- Zusammenfassende Meldung für den Monat Oktober.
Fr 13.12.24
- Intrastatmeldung für den Monat November.
Mo 16.12.24
- Umsatzsteuer für den Monat Oktober.
- Werbeabgabe für den Monat Oktober.
- Lohnabgaben für den Monat November.
Di 31.12.24
- Ende der Einreichfrist für den Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (Phase 2) für 2023.
- Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für November.
- Zusammenfassende Meldung für den Monat November.
- Letzte Möglichkeit zur Abgrenzung der Einkünfte für die Berechnung des Zuverdienstes bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld im Jahr 2022.
- Letzte Möglichkeit für die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019.
Fazit
Die Vielzahl der Steuertermine im vierten Quartal 2024 erfordert eine präzise Planung und sorgfältige Dokumentation. Unternehmen und Selbstständige sollten sicherstellen, dass alle relevanten Melde- und Zahlungspflichten rechtzeitig erfüllt werden, um etwaige Verzugszinsen oder Strafen zu vermeiden. Eine umfassende Vorbereitung und rechtzeitige Information können dabei helfen, diese wichtigen Termine einzuhalten.
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