DATEV Steuerberater Österreich
Grenzüberschreitende Steuerberatung
Kanzlei StB. Mag. Markus Geisler, MBA MSc
Ihr DATEV Steuerberater Österreich mit Gütesiegel
Sie sind SteuerberaterIn in Deutschland und haben KlientInnen, die in Österreich tätig sind? Oder Ihr Unternehmen mit Sitz in Deutschland beschäftigt MitarbeiterInnen in Österreich?
Als Experten für grenzüberschreitende Steuerberatung zwischen Deutschland und Österreich helfen wir deutschen Unternehmen bei
- Aufbau und Strukturierung einer digitalen, automatisierten Buchhaltung oder Lohnverrechnung in Österreich
- Errichtung von Betriebsstätten in Österreich
- Aufbau einer Zentralbuchhaltung (Franchise, usw.)
- Einsatz von DATEV Software
- Einsatz modernster Software- & Applösungen für Buchhaltung und Lohnverrechnung
Als digitale Kanzlei mit DATEV Gütesiegel arbeiten wir selbstverständlich digital, papierlos und ohne Zeit- oder Datenverlust.
Nützen Sie unsere umfassenden Kenntnisse im deutschen und österreichischen Steuerrecht für eine optimal vorbereitete und umsichtig umgesetzte Tätigkeit in Österreich.
Ihr Datev Steuerberater Österreich
Unternehmensstart in Österreich
Alles was für die Gründungsphase wichtig ist: Wir liefern den Überblick über das österreichische Steuer- u Versicherungswesen und notwendige Kammermitgliedschaften, begleiten bei der Einführung eines digitalen, automatisierten Rechnungswesens, erarbeiten Benchmarks und vernetzen uns mit Ihrer deutscher Steuerberatung.
Immobilien in Österreich
Ihre Anlegerwohnung oder Liegenschaften sind bei uns in guten Händen: Wir planen die erforderlichen Maßnahmen, berücksichtigen die geplante Vermietungsart (gewerblich, touristisch oder außerbetrieblich) und prüfen die Begründung einer eventuellen Sozialversicherungspflicht
Franchise-Systeme
Grenzüberschreitende Franchise-Systeme können mit uns schnell und unkompliziert eingerichtet werden. Wir begleiten beim Aufbau einer österreichischen, digitalen Zentralbuchhaltung und übernehmen die Gebührenabrechnung sowie Benchmark-Auswertungen.
Betriebsstätte in Österreich
Als ihr Steuerberater Österreich erarbeiten wir die optimale Organisationsstruktur, erledigen die entsprechenden Maßnahmen zur Errichtung der Betriebsstätte und klären sämtliche ertragssteuerlichen und umsatzsteuerlichen Sachverhalte.
Start-Ups in Österreich
Allen Neustartern helfen wir bei der vorausschauenden Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen, GmbH) und beraten hinsichtlich möglicher Förderungen und Investitionsprämien sowie Finanzierungs- und Förderstellen. Ihr Datev Steuerberater Österreich ist für Sie da!
Doppelbesteuerungsabkommen DE – AT
Unsere Expertise ist Ihr Vorteil: Wir sind spezialisiert auf grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen Deutschland und Österreich, kennen das deutsche Einkommenssteuer-Gesetz und die Rechtslage und wissen um die ideale Zuordnung von Einkünften (Geschäftsführer-Bezüge, Vorstandsvergütungen, etc.).
Lohnwesen in Österreich
Hier sind wir Experten: Wir, die Steuerberater Österreich, verschaffen Ihnen den notwendigen Überblick über die österreichischen Institutionen und betreuen die Einführung einer digitalen Personalverrechnung. Wir wissen, welche Software-Lösungen und Apps Ihren Alltag erleichtern, liefern die entsprechenden Schnittstellen und klären sämtliche Fragen rund um die Versicherungspflicht für österreichische MitarbeiterInnen.
Ultimum - die Steuerberater
Die zertifizierten Steuerberater der Ultimum-Group sind Experten im Bereich der Automatisierung und Digitalisierung sämtlicher Leistungen im Bereich der Steuerberatung. Ultimum bedeutet für uns, dass wir versuchen das höchstmögliche Potenzial im Bereich der digitalen Welt für unsere Klienten auszuschöpfen. Unsere Steuerberatung ist einfach anders – unkompliziert!
FAQ - Häufige Fragen
Wie läuft die steuerliche Erfassung in Österreich ab?
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, in Österreich unternehmerisch tätig zu werden, wird der erste Schritt die Suche nach einem Steuerberater in Österreich sein. Bei uns sind Sie in besten Händen: Wir sind Ihr DATEV Steuerberater Österreich mit umfassender Erfahrung in der grenzüberschreitenden Steuerberatung. Der Start Ihrer unternehmerischen Tätigkeit beginnt steuerlich idR mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gerne erstellen wir diesen für Sie und unterstützten Sie bei allen nötigen Vorberechnungen.
Nach Einreichung des Fragenbogens beim Finanzamt erhalten Sie Ihre Steuernummer sowie – falls nötig – Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID).
Die UID-Nummer wird Umsatzsteuerpflichtigen als Nachweis ihrer Unternehmereigenschaft zur Erstellung von ordnungsgemäßen Rechnungen zugewiesen. Insbesondere wird sie für Lieferungen im Binnenmarkt und bei der Erbringung sonstiger Leistungen im EU-Ausland benötigt.
Die Steuernummer ist Ihre Kennung beim Finanzamt und auf allen Dokumenten, die dorthin übermittelt werden, anzuführen (z.B. Steuererklärungen).
Wann ist man in Österreich sozialversicherungspflichtig?
Grundsätzlich gilt: Man kann innerhalb der EU nur einem Sozialversicherungssystem unterliegen und muss demnach auch nur in das Sozialversicherungssystem eines Staates Beiträge leisten – dies gilt auch für Ihre Dienstnehmer. Ihr DATEV Steuerberater Österreich hilft ihnen zu beurteilen in welchem Staat Sozialversicherungspflicht besteht. Insbesondere bei der Entsendung von Dienstnehmern nach Österreich, bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung oder Spezialfällen in der Baubranche verfügen wir über alle notwendigen Kenntnisse.
Muss ich in Österreich laufend eine Umsatzsteuererklärung oder Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Unternehmer*innen, die bestimmte, der Umsatzsteuer unterliegende Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringen und deren Jahresumsatz 35.000 Euro übersteigt, sind je nach Umsatzhöhe dazu verpflichtet monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Einmal jährlich ist eine Umsatzsteuererklärung einzureichen.
Kleinunternehmer*innen mit einem Jahresumsatz unter 35.000 Euro sind von der Abfuhr von Umsatzsteuer und demzufolge der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ausgenommen. Es steht ihnen im Gegenzug allerdings auch kein Recht auf Vorsteuerabzug zu. Kleinunternehmer*innen können jedoch mittels Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung die Umsätze dennoch umsatzsteuerpflichtig zu behandeln. Wird dieser Verzicht ausgeübt, steht den Kleinunternehmer*innen ebenfalls das Recht auf Vorsteuerabzug zu.
Als DATEV Steuerberater Österreich helfen wir Ihnen sowohl bei der korrekten umsatzsteuerlichen Beurteilung und übernehmen gerne auch die fristgerechte umsatzsteuerliche Abwicklung mit sämtlichen Erklärungspflichten in Österreich für Sie.
Ich bin in Österreich nur als Vermieter*in tätig – unterliege ich der Steuerpflicht?
Ja. Auch wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, aber Einkünfte aus der Vermietung einer Liegenschaft in Österreich erzielen, sind Sie mit diesen Vermietungseinkünften grundsätzlich in Österreich steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung abgeben.
Nützen Sie unser Fachwissen im Immobiliensteuerrecht sowie internationalem Steuerrecht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem DATEV Steuerberater Österreich.
Was unterscheidet den Ultimum Steuerberater Österreich von anderen Steuerberatern?
Der Ultimum Steuerberater Österreich ist der ideale Partner für alle, die ihre Steuern optimal gestalten und dabei Zeit und Geld sparen möchten. Unser Team aus erfahrenen Steuerexperten bietet individuelle Beratung und Betreuung, um Ihnen das Beste aus Ihren Finanzen herauszuholen.
Was uns von anderen Steuerberatern unterscheidet? Unsere Leidenschaft für Zahlen und unser Engagement, für jeden Kunden das passende Steuersparmodell zu finden. Dank unseres breiten Spektrums an Dienstleistungen und unserem umfassenden Fachwissen sind wir in der Lage, für jede Herausforderung die optimale Lösung zu bieten.
Vertrauen Sie auf den Ultimum Steuerberater Österreich und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Steuern optimieren!
Kontaktieren Sie uns
Steuerberater Österreich
Kanzlei StB. Mag. Markus Geisler, MBA MSc
Dr.-Walter-Waizer-Straße 1a, 6130 Schwaz
Anichstraße 4, 6020 Innsbruck
Österreich
- office@kanzlei-geisler.at
- +43 5242 210 50
- +43 512 32 78 25
Unsere Steuerberater bekennen sich zu ULTIMUM – ein starkes Team. ULTIMUM steht für das Ziel und das Größte. WIR möchten damit sagen, dass WIR versuchen werden, für Sie das bestmögliche Ziel zu erreichen.
Begleiten Sie uns auf unserer gemeinsamen Reise.
Besuchen Sie unseren Ultimum Steuerblog. Informieren Sie sich jede Woche neu über relevante Steuerthemen – einfach erklärt!