Doppelbesteuerungsabkommen DE – AT
Unsere Expertise ist Ihr Vorteil: Wir sind spezialisiert auf grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen Deutschland und Österreich, kennen das deutsche Einkommenssteuer-Gesetz und die Rechtslage und wissen um die ideale Zuordnung von Einkünften (Geschäftsführer-Bezüge, Vorstandsvergütungen, etc.).
Doppelbesteuerungsabkommmen
Unser Leistungskatalog:
- Spezialisierung auf die Märkte Österreich und Deutschland
- Ausarbeitung von Abgrenzungsfragen Deutschland – Österreich
- Klärung von Rechtsfragen und Rechtslage bei Zuordnung von Einkunftsarten (Dividenden, Gewinne, Geschäftsführer-Gehalt…)
- Netzwerk von Steuerberatern und Spezialisten im Bereich des Zivil-, Unternehmens-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts
- Beratung bezüglich Betriebsstätten in Österreich
- Übernahme von sämtlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten in Österreich
Grenzüberschreitende Steuerberatung
Kanzlei StB. Mag. Markus Geisler, MBA MSc
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