Grenzüberschreitende Steuerberatung

Doppelbesteuerungsabkommen DE – AT

Unsere Expertise ist Ihr Vorteil: Wir sind spezialisiert auf grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen Deutschland und Österreich, kennen das deutsche Einkommenssteuer-Gesetz und die Rechtslage und wissen um die ideale Zuordnung von Einkünften (Geschäftsführer-Bezüge, Vorstandsvergütungen, etc.).

Doppelbesteuerungsabkommmen

Unser Leistungskatalog:

  • Spezialisierung auf die Märkte Österreich und Deutschland
  • Ausarbeitung von Abgrenzungsfragen Deutschland – Österreich
  • Klärung von Rechtsfragen und Rechtslage bei Zuordnung von Einkunftsarten (Dividenden, Gewinne, Geschäftsführer-Gehalt…)
  • Netzwerk von Steuerberatern und Spezialisten im Bereich des Zivil-, Unternehmens-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts
  • Beratung bezüglich Betriebsstätten in Österreich
  • Übernahme von sämtlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten in Österreich 

Grenzüberschreitende Steuerberatung

Kanzlei StB. Mag. Markus Geisler, MBA MSc

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