Energiekostenpauschale für Unternehmen: Antragsstellung voraussichtlich ab Mitte Mai 2023. Vorab-Check zur Erfüllung der Antragsvoraussetzungen bereits möglich.

Während der Energiekostenzuschuss für Unternehmen in erster Linie auf energieintensive Unternehmen abzielt (mit einer Mindestförderung von 2.750 € pro Unternehmen), soll die Energiekostenpauschale vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen unterstützen, die die Mindestfördergrenze von 2.750 € nicht erreichen. Tipp: Unser aktueller Artikel zur Einreichung.

Antragsberechtigt für die Energiekostenpauschale sind:

  • Bestehende Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich,
  • Deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 mindestens 10.000 € und höchstens 400.000 € beträgt,
  • Die gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln,
  • Konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit unternehmerischen Tätigkeiten gemäß § 2 UStG.

Von der Energiekostenpauschale ausgenommen sind:

  • Öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Bereichen Energie, Finanz- und Versicherungswesen, Immobilienwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

Höhe der Energiekostenpauschale:

Die Förderung erfolgt pauschal und beträgt:

  • Für den Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Dezember 2022 mindestens 410 € und maximal 2.475 €,
  • Für den Zeitraum vom 1. Februar bis 30. September 2022 mindestens 300 € und maximal 1.800 €,
  • Für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 mindestens 110 € und maximal 675 €.

Die Höhe der Förderung für jedes antragstellende Unternehmen hängt von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 und dem gewählten Förderungszeitraum für 2022 ab.

Pro Antragsteller:in kann nur eine Pauschalförderung für einen der möglichen Förderungszeiträume gewährt werden. Mehrfachanträge sowie nachträgliche Korrekturen oder Änderungen eines bereits eingereichten Antrags sind nicht möglich. Die drei Förderungszeiträume wurden festgelegt, um Unternehmen, die die Voraussetzungen für den Energiekostenzuschuss (abgewickelt durch die Austria Wirtschaftsservice) nicht erfüllen, die Beantragung der Energiekostenpauschale zu ermöglichen.

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP).

Erforderlich sind eine Handysignatur oder ID Austria sowie ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss auf der Unterseite “Unternehmensdaten” im Abschnitt “Haupttätigkeit” eine entsprechende Branchenzuordnung nach ÖNACE (ÖN

ACE-Code) vorhanden sein.

Hinweis: Das Unternehmen selbst muss den Antrag auf Förderung stellen. Der Steuerberater oder die Steuerberaterin können den Antrag nicht stellvertretend für ihre Klienten einreichen.

Start der Einreichphase:

Die tatsächliche Einreichphase wird voraussichtlich Mitte Mai 2023 beginnen (Stand: 21.4.2023), nachdem die Richtlinie veröffentlicht wurde.

Erforderliche Unterlagen für die Einreichung der Energiekostenpauschale (voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 möglich):

Für die Antragstellung ist nur das vollständig ausgefüllte Antragsformular erforderlich, das im Unternehmensservice-Portal hinterlegt ist. Es werden keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen benötigt.

Beratung zum Thema finden Sie auf unserer Steuerberater Innsbruck Seite.

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