Während der Energiekostenzuschuss für Unternehmen in erster Linie auf energieintensive Unternehmen abzielt (mit einer Mindestförderung von 2.750 € pro Unternehmen), soll die Energiekostenpauschale vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen unterstützen, die die Mindestfördergrenze von 2.750 € nicht erreichen. Tipp: Unser aktueller Artikel zur Einreichung.
Antragsberechtigt für die Energiekostenpauschale sind:
Von der Energiekostenpauschale ausgenommen sind:
Höhe der Energiekostenpauschale:
Die Förderung erfolgt pauschal und beträgt:
Die Höhe der Förderung für jedes antragstellende Unternehmen hängt von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 und dem gewählten Förderungszeitraum für 2022 ab.
Pro Antragsteller:in kann nur eine Pauschalförderung für einen der möglichen Förderungszeiträume gewährt werden. Mehrfachanträge sowie nachträgliche Korrekturen oder Änderungen eines bereits eingereichten Antrags sind nicht möglich. Die drei Förderungszeiträume wurden festgelegt, um Unternehmen, die die Voraussetzungen für den Energiekostenzuschuss (abgewickelt durch die Austria Wirtschaftsservice) nicht erfüllen, die Beantragung der Energiekostenpauschale zu ermöglichen.
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP).
Erforderlich sind eine Handysignatur oder ID Austria sowie ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss auf der Unterseite „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“ eine entsprechende Branchenzuordnung nach ÖNACE (ÖN
ACE-Code) vorhanden sein.
Hinweis: Das Unternehmen selbst muss den Antrag auf Förderung stellen. Der Steuerberater oder die Steuerberaterin können den Antrag nicht stellvertretend für ihre Klienten einreichen.
Start der Einreichphase:
Die tatsächliche Einreichphase wird voraussichtlich Mitte Mai 2023 beginnen (Stand: 21.4.2023), nachdem die Richtlinie veröffentlicht wurde.
Erforderliche Unterlagen für die Einreichung der Energiekostenpauschale (voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 möglich):
Für die Antragstellung ist nur das vollständig ausgefüllte Antragsformular erforderlich, das im Unternehmensservice-Portal hinterlegt ist. Es werden keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen benötigt.
Beratung zum Thema finden Sie auf unserer Steuerberater Innsbruck Seite.