Die Energiekostenpauschale für kleinere Unternehmen wurde bereits im Frühjahr angekündigt und ist seit August 2023 beantragbar. Geisler & Hirschberger Steuerberater Innsbruck erklärt, wie Sie den Antrag stellen können.
Antragstellung für die Energiekostenpauschale jetzt möglich Der lang ersehnte Startschuss für die Antragstellung fiel mitten im Sommer. Wir haben bereits in früheren Beiträgen über die Energiekostenpauschale berichtet (siehe diesen Beitrag von Steuerberater Schwaz) und über die erforderlichen Vorbereitungsschritte.
Wenn Sie also bereits Ihre Handy-Signatur oder ID-Austria und die korrekte ÖNACE-Zuordnung erledigt haben, können Sie den Antrag jetzt problemlos stellen.
Sie sollten lediglich den ungefähren Jahresumsatz Ihres Unternehmens für das Kalenderjahr 2022 kennen, da im Online-Antragsformular nach Umsatzstufen (z.B. EUR 100.000 bis EUR 200.000) gefragt wird.
Einfacher Antragsprozess ohne Papierkram: Für die Beantragung von Fördermitteln ist es nicht notwendig, zusätzliche Dokumente oder Belege beizufügen. Der Prozess wurde vereinfacht, um Unternehmen den Zugang zu den Mitteln zu erleichtern. Der gesamte Antragsprozess kann online durchgeführt werden. Sie müssen sich lediglich mit Ihrer ID-Austria auf dem Unternehmensserviceportal unter www.usp.gv.at einloggen und den vorgesehenen Button für die Antragstellung betätigen.
Hinweis vom Steuerberater Österreich: Es ist von entscheidender Bedeutung zu beachten, dass nur der Unternehmer selbst den Antrag stellen kann. Eine Vertretung durch Dritte oder Beauftragte ist nicht zulässig. Dies stellt sicher, dass der Antragsprozess transparent und direkt bleibt.
Wahl des Förderzeitraums: Es gibt drei verschiedene Optionen für den Förderzeitraum. Ihre Wahl sollte basierend auf bereits beantragten oder erhaltenen Förderungen für das Jahr 2022 getroffen werden. Die Energiekostenpauschale ist eine spezielle Art von Förderung, deren Höhe von verschiedenen Faktoren abhängt:
Definition des Jahresumsatzes 2022: Der Umsatz für das Jahr 2022 bezieht sich speziell auf die Kennzahl 000, die Lieferungen und sonstige Leistungen in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) oder in einer bescheidmäßigen unterjährigen Umsatzsteuerfestsetzung umfasst. Es ist wichtig, alle gemeldeten Werte für das Jahr 2022, sei es monatlich oder quartalsweise, zusammenzuzählen. Darüber hinaus sollten auch sonstige Leistungen aus der Zusammenfassenden Meldung für das Jahr 2022 berücksichtigt werden.
Details zu den Förderbeträgen: Je nach gewähltem Zeitraum variieren die Förderbeträge:
Wichtige Anmerkung: Der Umsatz des gesamten Kalenderjahres 2022 ist maßgeblich für die Förderung, unabhängig von der gewählten Förderperiode oder dem Bilanzstichtag des Unternehmens. Es sollte auch beachtet werden, dass Freiberufler von dieser Förderung ausgeschlossen sind und daher keinen Antrag stellen können.
🌐 FinanzOnline – Offizielle Website des österreichischen Finanzamts für die elektronische Abwicklung von Steuerangelegenheiten: www.finanzonline.bmf.gv.at
🌐 WKO – Informationen für Unternehmer von der Wirtschaftskammer Österreich: www.wko.at/
🌐 Help.gv.at – Praktische Anleitungen und Informationen zur Nutzung von FinanzOnline und E-Zustellungen: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070600.html