Neues Wachstumschancengesetz in Deutschland: Wesentliche Auswirkungen auf den Immobiliensektor

Am 17. November 2023 verabschiedete der Deutsche Bundestag das neue Gesetz zur Förderung von Wachstumsmöglichkeiten, Investitionen und Innovationen sowie zur Vereinfachung und Fairness im Steuerwesen (Dokumente 20/8628 und 20/9341). 

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken, wobei es auch signifikante Änderungen für den Immobiliensektor mit sich bringt. Nachdem der Bundesrat das Gesetz am 24. November 2023 gebilligt hatte, wird seine tatsächliche Umsetzung weiterhin in Abstimmung zwischen Bund und Ländern diskutiert.

 

  1. Anpassung der Absetzung für Abnutzung (AfA) Der lineare AfA-Satz für Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt werden, wurde bereits auf drei Prozent erhöht. Das neue Gesetz ermöglicht nun, in Fällen, in denen die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes unter 33 Jahren liegt, eine AfA gemäß dieser Nutzungsdauer. Diese Regelung tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft.

  2. Einführung einer zeitlich begrenzten degressiven AfA Für neue Gebäude, die ab dem 1. Januar 2006 erbaut oder erworben wurden, war bisher nur eine lineare Abschreibung möglich. Aufgrund des dringenden Wohnraummangels und hoher Baukosten wird nun eine degressive Abschreibung für Wohngebäude von bis zu 6% ermöglicht. Die Regelung wird direkt nach der Verkündung des Gesetzes wirksam.

  3. Steuerfreigrenze für Mieteinnahmen Das Gesetz sieht eine Steuerfreigrenze für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor. Einnahmen bleiben steuerfrei, wenn sie insgesamt unter 1.000,- € im Veranlagungszeitraum liegen. Die Regelung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

  4. Anhebung der Freigrenze für private Grundstücksverkäufe Die Freigrenze für private Grundstücksverkäufe steigt von 600,- € auf 1.000,- €. Diese Änderung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

  5. Ausweitung der DAC 6-Meldepflicht Das Gesetz führt eine Meldepflicht für bestimmte innerstaatliche Steuergestaltungen ein. Diese betrifft insbesondere Grundstücksgeschäfte, deren Wert über 5.000.000,- € liegt. Die Regelung wird unmittelbar nach der Verkündung wirksam.

  6. Erweiterung der Unschädlichkeitsgrenze für Wohnungsgenossenschaften Die Körperschaftsteuerbefreiung für Wohnungsgenossenschaften, die Einnahmen aus der Vermietung eigener Wohnungen an Mitglieder erzielen, wird nun auf 30% für Einnahmen aus Solarstromerzeugung ausgeweitet. Dies gilt auch für die Gewerbesteuer und wird nach Verkündung des Gesetzes wirksam.

  7. Besteuerung von Immobilienkapitalgesellschaften bei Investmentfonds Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien bei Investmentfonds unterliegen der Besteuerung. Das Gesetz schafft eine Regelung zur Verhinderung von Steuerumgehungen durch Kapitalgesellschaften. Die Neuregelung gilt für Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen ab dem Verkündungsdatum.

  8. Grunderwerbsteuerbefreiung für Personengesellschaften ab 2024 Ab dem 1. Januar 2024 gelten rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Grunderwerbsteuer als Gesamthand. Die Regelung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Links

Neueste Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert