Die jüngste umweltpolitische Initiative der Regierung manifestiert sich in steuerlichen Anreizen, speziell konzipiert für den Erwerb von Photovoltaikanlagen in privaten Haushalten. Die Experten von Geisler & Hirschberger Steuerberatung in Österreich erläutern die Schlüsselaspekte, die zu berücksichtigen sind, um sicherzustellen, dass der Kauf einer Photovoltaikanlage von der Umsatzsteuer ausgenommen ist.

Neuerungen in der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen Für Interessierte, die den Umstieg auf Naturstrom erwägen, empfiehlt sich eine gewisse Geduld. Denn für Käufe, die nach dem 31. Dezember 2023 getätigt werden, ist vorgesehen, dass die Umsatzsteuer für kleine Photovoltaikanlagen (limitiert auf einen Zeitraum von zwei Jahren bis zum 31. Dezember 2025) von 20% auf 0% reduziert wird. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Erwerb und die Installation solcher Anlagen zu fördern, um den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien zu unterstützen und gleichzeitig die Umweltbelastung zu verringern.

Wer also darüber nachdenkt, eine Photovoltaikanlage für sein Eigenheim anzuschaffen oder zu mieten, könnte erheblich von dieser steuerlichen Neuregelung profitieren und sich die Umsatzsteuer sparen.

Einschränkungen und Bedingungen Allerdings sind nicht alle Installationen pauschal von der Steuer befreit. Es gibt spezifische Bedingungen, die erfüllt sein müssen. So müssen die Photovoltaikanlagen an bestimmten Orten installiert werden, wie zum Beispiel auf dem Dach oder an der Garage des Eigentümers. Eine Installation auf anderen Flächen, etwa auf freistehenden Flächen, könnte eventuell nicht von der Steuerbefreiung profitieren. In solchen Fällen könnte der Kauf der Anlage um 20% teurer werden.

Zudem ist es entscheidend, dass die Leistung der Anlage bestimmte Grenzen nicht überschreitet – konkret darf sie maximal 35 Kilowatt (Peak) betragen. Dies soll gewährleisten, dass die Steuererleichterungen gezielt dort Anwendung finden, wo sie die größte Entlastung für die Umwelt bieten und die Nutzung erneuerbarer Energien am effektivsten fördern.

In Verbindung mit dieser neuen steuerlichen Regelung gibt es jedoch weitere Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere ist zu beachten, dass Vorleistungen von Zwischenhändlern weiterhin der Besteuerung unterliegen.

Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Links zu Informationen und Antragsverfahren für Photovoltaik-Förderungen in Österreich im Jahr 2023:

FörderungsartBeschreibungLink
OeMAG FörderungHauptanlaufstelle für die Einreichung von Förderanträgen für Photovoltaikanlagen. Beinhaltet verschiedene Förderkategorien und -sätze.OeMAG Abwicklungsstelle
Klima- und EnergiefondsFördert Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen mit und ohne Stromspeicher für Privatpersonen.Klima- und Energiefonds
EAG-MarktprämieFörderung für die Vermarktung und Einspeisung von aus erneuerbaren Quellen erzeugtem Strom ins öffentliche Netz.EAG Marktprämie

Bitte beachten Sie, dass die genauen Bedingungen für jede Förderung sowie die erforderlichen Unterlagen auf den jeweiligen Webseiten zu finden sind. Es ist ratsam, sich direkt auf diesen Seiten über die aktuellsten Informationen und Anforderungen zu informieren.

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