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In den letzten Jahren hat sich die Einkommensteuerpolitik deutlich verändert, insbesondere durch die weitgehende Beseitigung der kalten Progression. Um den Geldwert zu berücksichtigen, wird der Steuertarif sowie die sogenannten Steuerabsetzbeträge nun jährlich angepasst.

Die Abschaffung der kalten Progression wurde in zwei Schritten vollzogen. Im vergangenen Jahr wurden diese Anpassungen durch die Inflationsanpassungs-Verordnung und das Progressions-Anpassungs-Gesetz erreicht. Die Kombination beider Maßnahmen bestimmt die Eckwerte für das Kalenderjahr 2024.

In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Grenzwerte in den vergangenen drei Jahren dargestellt. Dies umfasst sowohl die Veränderungen durch die Abschaffung der kalten Progression als auch die Reduzierung des Steuersatzes für Körperschaften, wie beispielsweise GmbHs.

Steuertarif 2024 Österreich
Steuersätze im Jahr  bis 2022 2023 2024
0% bis 11.000 11.693 12.816
20% bis 18.000 19.134 20.818
30% bis 31.000 32.075 34.513
40% bis 60.000 62.080 66.612
48% bis 90.000 93.120 99.266
50% über 90.000 93.120 99.266
Körperschaftsteuer (fixer %-Satz) 25% 24% 23%

Siehe auch Einkommensteuertabelle 2024 von Steuerberater Schwaz

Und hier ein Überblick über die wichtigsten Steuerabsetzbeträge (das sind aber noch längst nicht alle und der Übersicht wegen ohne Darstellung der Voraussetzungen):

Absetzbeträge bis 2022 2023 2024
AVAB/AEAB (1 Kind) pa 494 520 572
UAB pm für 1 Kind * 29,20 31 35
VAB pa (für aktive Dienstnehmer:innen) 400 421 463
PAB pa (für Pensionist:innen) 828 868 954

*) für jedes weitere Kind gelten andere Beträge

AVAB = Alleinverdienerabsetzbetrag
AEAB = Alleinerzieherabsetzbetrag
UAB = Unterhaltsabsetzbetrag
VAB = Verkehrsabsetzbetrag
PAB = Pensionistenabsetzbetrag

Steuertarif 2024: Noch Fragen?

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Lesetipp: Was macht alles ein Steuerberater?