Übersicht über das Freiwilligenpauschale: Ab dem 1. Januar 2024 können Personen, die ehrenamtliche Leistungen erbringen, von einem steuerfreien Grundbetrag profitieren. Dieser Freibetrag, bekannt als Freiwilligenpauschale, gilt für Aktivitäten, die typischerweise im Rahmen von Vereinen durchgeführt werden.

Administrative Verpflichtungen: Obwohl diese Regelung für Empfänger der Zahlungen vorteilhaft ist, resultiert daraus eine zusätzliche administrative Belastung für die auszahlenden Vereine und Organisationen. Diese sind nun verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen über die Anzahl der Einsatztage und die Höhe der ausgezahlten Beträge zu führen. Zudem besteht eine neue Meldepflicht gegenüber den Finanzbehörden für Zahlungen, die 2.000 Euro pro Person im Vorjahr übersteigen, mit einer Frist bis Ende Februar des Folgejahres.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass höhere Aufwandsentschädigungen transparent und nachvollziehbar sind. Überschreitungen der Steuerfreigrenzen führen zu einer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, um eine gerechte Besteuerung zu gewährleisten.

Steuerfreibetrag für Ehrenamtliche