Neue Regelungen zur Mitarbeiterprämie in Österreich für 2024

Die bisherige, steuerlich begünstigte Teuerungsprämie, die für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen war, wird nicht verlängert. Stattdessen führt der Finanzminister für das Jahr 2024 eine neue, ähnliche Maßnahme ein – die Mitarbeiterprämie. Diese Neuregelung, speziell für das Kalenderjahr 2024 konzipiert, bringt einige Änderungen mit sich.

Steuerberater Österreich stellt die entscheidenden Aspekte und häufig gestellten Praxisfragen zur neuen Mitarbeiterprämie vor.

Mitarbeiterprämie 2024

Voraussetzungen im Kollektivvertrag

Anders als bei der Teuerungsprämie, ist die Steuerbefreiung der Mitarbeiterprämie 2024 an die Voraussetzung geknüpft, dass diese vollumfänglich im Rahmen einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung gezahlt wird. Bei fehlender kollektivvertragsfähiger Vereinbarung auf Arbeitgeberseite ist eine Auszahlung mittels Betriebsvereinbarung oder auf Basis einer kollektivvertraglichen Ermächtigung und einer Vereinbarung des Arbeitgebers für alle Arbeitnehmer:innen möglich. Wichtig ist, dass es sich um eine zusätzliche Zahlung handelt, die zuvor nicht standardmäßig gewährt wurde.

Wichtiger Hinweis

Eine steuerliche Begünstigung der Mitarbeiterprämie ist nur auf Basis des jeweils anzuwendenden Kollektivvertrags möglich. Daher ist es ratsam, die jeweiligen kollektivvertraglichen Regelungen zu prüfen. Einige Kollektivverträge wurden bereits entsprechend angepasst, sodass eine fortlaufende Beobachtung der Entwicklungen empfohlen wird.

Zu beachten: Zusätzliche Zahlung

Die Mitarbeiterprämie muss eine zusätzliche Leistung darstellen, die bisher nicht gewährt wurde. Die in den Jahren 2022 und 2023 ausgezahlten Teuerungsprämien sowie die steuerfreien Corona-Prämien in den Jahren 2020 und 2021 stehen einer steuerfreien Mitarbeiterprämie nicht entgegen. Problematisch könnte es jedoch werden, wenn bisherige, vom Unternehmensergebnis abhängige Prämien reduziert und durch Mitarbeiterprämien ersetzt werden, da in diesem Fall das Kriterium der zusätzlichen Zahlung nicht erfüllt wäre.

Auszahlungsmodalitäten der Mitarbeiterprämie

Teilbeträgen oder monatlich – ausbezahlt werden. Das Finanzministerium lässt auch die Auszahlung in Form von Gutscheinen oder anderen geldwerten Vorteilen zu. Sollte eine Mitarbeiterprämie im Jahr 2024 vor der Einführung einer kollektivvertraglichen Regelung steuerpflichtig ausgezahlt worden sein und eine nachträgliche kollektivvertragliche Regelung alle gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllen, ist eine steuerliche Korrektur (Aufrollung) nach Einschätzung des Finanzministeriums grundsätzlich möglich. Diese Regelung ermöglicht die Auszahlung auch an Dienstnehmer:innen ohne laufenden Entgeltanspruch, beispielsweise im Falle eines langen Krankenstandes, während der Karenz oder eines unbezahlten Urlaubs.

Hier ist eine Tabelle, die die Schlüsselaspekte der Mitarbeiterprämienregelung für das Jahr 2024 in Österreich zusammenfasst:

AspektBeschreibung
Gültigkeitsjahr2024
Maximalbetrag pro Mitarbeiter:inBis zu 3.000 Euro
Bindung an lohngestaltende MaßnahmenPrämienzahlung muss an lohngestaltende Maßnahmen gebunden und in kollektivvertraglichen Regelungen oder Betriebsvereinbarungen integriert sein
Sachliche DifferenzierungDifferenzierung nach Arbeitszeit, Beschäftigungsdauer etc. zulässig, alle Mitarbeiter:innen müssen grundsätzlich anspruchsberechtigt sein
Kollektivvertragliche oder betriebliche VereinbarungSteuerbefreiung nur bei Auszahlung im Rahmen einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung möglich
Zusätzliche ZahlungMuss eine zusätzliche Leistung darstellen, die zuvor nicht standardmäßig gewährt wurde
AuszahlungsformenAls Einmalzahlung, in Teilbeträgen oder monatlich, auch in Form von Gutscheinen oder geldwerten Vorteilen möglich
Steuerliche Korrektur (Aufrollung)Steuerliche Korrektur möglich, wenn nachträgliche kollektivvertragliche Regelung alle Voraussetzungen erfüllt

Fazit

Die neue Mitarbeiterprämie für das Jahr 2024 stellt eine bedeutsame Änderung in der steuerlichen Behandlung zusätzlicher Arbeitnehmerleistungen in Österreich dar. Die Prämie fördert nicht nur die Wertschätzung der Mitarbeiter:innen durch finanzielle Anerkennung, sondern erfordert auch eine enge Abstimmung mit den bestehenden kollektivvertraglichen Regelungen. 

Unternehmen sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und die Gewährung von Mitarbeiterprämien sorgfältig planen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und rechtliche Vorgaben einzuhalten. Steuerberater Österreich empfiehlt eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Bestimmungen und steht für Beratungen und Fragen zur Verfügung, um Unternehmen bei der erfolgreichen Umsetzung dieser neuen Regelung zu unterstützen.