Beantragung des Energiekostenzuschusses für gemeinnützige Einrichtungen.

Non-Profit-Organisationen und gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften stehen vor einer wichtigen Deadline: Sie haben bis zum 30. Juni 2024 Zeit, sich für die erste Phase des Energiekostenzuschusses (NPO-EKZ) zu bewerben. Dieser finanzielle Zuschuss dient dazu, einen Teil der gestiegenen Energiekosten, die durch den Preisanstieg entstanden sind, abzudecken.

Um anspruchsberechtigt zu sein, dürfen die Organisationen keine unternehmerischen Aktivitäten verfolgen und müssen ihren Hauptsitz in Österreich haben. Die Gründung der NPO sollte vor dem 1. Januar 2022 erfolgt sein.

Ein Antrag kann gestellt werden, wenn der Zuschuss mindestens 800 Euro beträgt, mit einer Obergrenze von 500.000 Euro. Für Zuschüsse unter 15.000 Euro wird zusätzlich eine Pauschale von 500 Euro für Antragskosten erstattet.

Der Förderzeitraum für die erste Phase beträgt das Kalenderjahr 2022 und für die zweite Phase das Kalenderjahr 2023, wobei der Vergleichszeitraum für beide Phasen das Kalenderjahr 2021 ist. Die Antragsfristen sind vom 22. Januar bis 30. Juni 2024 für die erste Phase und vom 1. Juli bis 31. Dezember 2024 für die zweite Phase festgesetzt. Im Rahmen der ersten Phase können maximal 30 Prozent und in der zweiten Phase bis zu 50 Prozent der Mehrkosten ersetzt werden.

Die Berechnung der Energiemehrkosten basiert auf den von den Organisationen angegebenen Verbrauchsmengen und Kosten je Energieart für das Jahr 2021 und den jeweiligen Förderzeitraum. Die Mehrkosten je Energieeinheit werden dann mit den verbrauchten Einheiten des Förderjahres multipliziert. Je nach Phase werden 30 oder 50 Prozent dieser Mehrkosten als Zuschuss gewährt.