Steuerkalender für das 2. Quartal 2024 

Essenzielle Termine des Steuerjahres im zweiten Quartal 2024, zusammengestellt für Ihre Planung:

  • 01. April: Frist für COFAG Nachzügleranträge.
  • 02. April: Umsatzsteuerabgabe für Einfuhr-Versandhandel unter 150 Euro (IOSS) für Februar und dazugehörige zusammenfassende Meldung.
  • 15. April: Abgabe von Umsatzsteuer und Werbeabgabe für Februar. Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen des ersten Quartals (Verlängerung möglich), Intrastat für März und Lohnabgaben für März.
  • 30. April: Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und Versandhandel (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) sowie IOSS für März, zusammenfassende Meldungen und Papier-Steuererklärungen für 2023.
  • 15. Mai: Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer des zweiten Quartals, Umsatzsteuer und Werbeabgabe für März, Kammerumlage und Lohnabgaben für April.
  • 16. Mai: Intrastatmeldung für April.
  • 31. Mai: Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige des zweiten Quartals, IOSS für April und zusammenfassende Meldung.
  • 14. Juni: Intrastatmeldung für Mai.
  • 17. Juni: Umsatzsteuer und Werbeabgabe für April, Lohnabgaben für Mai.
  • 30. Juni: Antragsfrist für Spendenbegünstigungen rückwirkend für 2024, Ende der ersten Phase für Energiekostenzuschussanträge von NPOs und Online-Steuererklärungen für 2023. Zudem Frist für Anträge auf Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuern aus 2023.