Die FlexCo: Eine innovative Unternehmensform ist verfügbar.

Mit Beginn des Jahres 2024 steht Gründern und bestehenden Unternehmen eine frische Option zur Verfügung: Die Flexible Kapitalgesellschaft, kurz FlexCo, eine Unternehmensform, die speziell im neuen Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) definiert ist. Dieses Gesetz hebt sich sprachlich ab, da es konsequent die weibliche Form verwendet und lehnt sich inhaltlich an das GmbH-Gesetz an, um spezifische Eigenschaften der FlexCo hervorzuheben.

Für Firmierungen ist es notwendig, „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder „Flexible Company“ im Namen zu führen, wobei auch die Abkürzungen FlexKapG oder FlexCo zulässig sind.

Bezüglich des Kapitals sind bei der FlexCo 10.000 Euro als Mindeststammkapital erforderlich, von denen mindestens 2.500 Euro einzuzahlen sind. Parallel dazu wurde das Mindeststammkapital für die GmbH von 35.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert, wobei 5.000 Euro eingezahlt werden müssen.

Diese Anpassung des Stammkapitals spiegelt sich auch in der Reduktion der Mindest-Körperschaftsteuer wider, die nun bei 500 Euro jährlich anstelle der bisherigen 1.750 Euro liegt.

Ein weiterer Vorzug der FlexCo gegenüber der GmbH ist die Möglichkeit, eigene Anteile für Mitarbeiterbeteiligungen zu halten. Zudem ermöglicht der Gesellschaftsvertrag der FlexCo eine Kapitalerhöhung bis zum genehmigten Kapital innerhalb von fünf Jahren, während die GmbH dafür eine umfassendere Vertragsänderung benötigt. Ebenso ist die Option einer bedingten Kapitalerhöhung gegeben, was besonders im Startup-Sektor für die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen oder Optionen von Bedeutung ist.

Für das Eingehen von Mitarbeiterbeteiligungen führt die FlexCo Unternehmenswertanteile ein, eine neue Klasse von Anteilen, die besonders für Startups attraktiv ist, um ohne Stimmrechte Mitarbeiter zu gewinnen. Auch für etablierte Firmen bieten sich diese Anteile an, um externe Partner in Tochterprojekten zu involvieren, ohne Stimmrechte zu vergeben. Diese Unternehmenswertanteile sind jedoch auf 25 Prozent des Stammkapitals begrenzt und werden zwar namentlich, aber ohne Offenlegung der genauen Beteiligungshöhe, im Firmenbuch gelistet.

Zuletzt macht die Einführung der FlexCo die frühere Option einer gründungsprivilegierten GmbH überflüssig, wobei bestehende dieser GmbHs eine Erhöhung auf 17.500 Euro vornehmen müssen. Ein Verbleib beim reduzierten Stammkapital von 10.000 Euro ist durch eine Kapitalherabsetzung ohne Gläubigeraufruf möglich.