Sommerjobs und Ferialpraktikanten 2024
Geld verdienen und Erfahrungen sammeln – das sind die Hauptmotive für Arbeiten im Sommer. Welche Arten von Sommerjobs es gibt und was dabei zu beachten ist, haben wir für Sie zusammengefasst:
Voraussetzungen und Altersgrenzen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen arbeiten, wenn sie die Schulpflicht abgeschlossen haben.
Ferialjobs
Schüler oder Studenten dürfen im Sommer arbeiten und müssen vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden. Alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. Kollektivvertrag, sind zu beachten. Verdienste über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat (Wert 2024) führen zu voller Versicherung bei der ÖGK. Bei Verdiensten unter dieser Grenze besteht nur eine Unfallversicherung.
Echtes Ferialpraktikum und Volontariat
- Echtes Ferialpraktikum: Ein Praktikum gemäß Schul- oder Studienplan. Es besteht keine Arbeitsverpflichtung oder Anspruch auf ein Mindestentgelt. Die Unfallversicherung erfolgt über die Schülerversicherung.
- Volontariat: Freiwillige Mitarbeit im Unternehmen mit Fokus auf Ausbildung. Hier ist eine Unfallversicherung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) erforderlich.
- Bei Entgeltzahlung ist eine Anmeldung bei der ÖGK je nach Höhe als geringfügig Beschäftigter oder vollversicherter Dienstnehmer notwendig. In der Hotellerie und im Gastgewerbe gilt der Pflichtpraktikant als echter Dienstnehmer und wird nach Kollektivvertrag bezahlt.
Schnuppertage
Schnuppertage dienen der Berufsorientierung für Schüler, entweder während oder außerhalb der Unterrichtszeiten. Der Versicherungsschutz erfolgt durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Nach der Schulpflicht erfolgt die Anmeldung bei der AUVA als Volontär. Die Dauer ist auf maximal fünf Tage pro Betrieb und 15 Tage insgesamt pro Kalenderjahr beschränkt.
Zuverdienstregeln
Die Familienbeihilfe entfällt stufenweise ab einem Einkommen von 15.000 Euro pro Jahr für mindestens 19‑Jährige im darauffolgenden Kalenderjahr. Es ist ratsam, die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe zu prüfen.
Tipp: Arbeitnehmerveranlagung
Ferialarbeitnehmer erhalten bei Ferienjobs oft die gesamte bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Niedrigverdiener können eine Erstattung bis zu 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (maximal 1.331 Euro jährlich) erhalten. Steuererleichterungen erfolgen meist antragslos durch das Finanzamt im Folgejahr.