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Finanzinstrumente 2024: Neue Klassifizierungsstandards erklärt

Einheitliche Standards zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten sorgen ab 2024 für Transparenz und Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung.

Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung

28.05.2024 | Steuer-News

Die neuen Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten zielen darauf ab, einheitliche Standards zu schaffen, die Transparenz und Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung gewährleisten sollen.

Klassifizierung von Finanzinstrumenten

Kategorien

  • Zu Fortführungszwecken gehalten:

    • Hierzu gehören Finanzinstrumente, die bis zur Fälligkeit gehalten und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Ein typisches Beispiel sind Unternehmensanleihen, die bis zur Fälligkeit gehalten werden.
  • Zu Handelszwecken gehalten:

    • Diese Finanzinstrumente werden kurzfristig gehalten und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Beispiele hierfür sind Aktien und Derivate, die aktiv gehandelt werden.
  • Zur Veräußerung verfügbar:

  • Finanzinstrumente, die weder zu Fortführungszwecken noch zu Handelszwecken gehalten werden. Sie werden ebenfalls zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein Beispiel wären Minderheitsbeteiligungen an anderen Unternehmen.

Bewertungskriterien

  • Fortgeführte Anschaffungskosten:

    • Die Berechnung erfolgt durch die ursprünglichen Anschaffungskosten, abzüglich Tilgungen und abzüglich/amortisiert um eine etwaige Wertminderung.
  • Beizulegender Zeitwert (Fair Value):

    • Die Bewertung erfolgt zum Marktwert am Stichtag. Gewinne und Verluste werden entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Anforderungen an die Bilanzierung

Primärbewertungen

  • Erstbewertung:
    • Finanzinstrumente werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten werden hierbei berücksichtigt, außer bei Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert durch die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden.

Folgebewertungen

  • Fortgeführte Anschaffungskosten:

    • Diese werden regelmäßig überprüft und angeglichen, um Wertminderungen oder -steigerungen zu reflektieren.
  • Beizulegender Zeitwert:

    • Diese Bewertung wird periodisch angepasst, um aktuelle Marktbedingungen widerzuspiegeln.

Offenlegungspflichten

  • Umfangreiche Anhangangaben:

    • Unternehmen sind verpflichtet, umfassende Informationen über die Klassifikation, Bewertungsmethoden und Risiken der Finanzinstrumente in den Anhang des Jahresabschlusses aufzunehmen.
  • Risiken und Unsicherheiten:

    • Es müssen detaillierte Angaben zu Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktpreisrisiken gemacht werden.

Fazit

Die neuen Regelungen gewährleisten einheitliche Standards zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, was zur Transparenz und Vergleichbarkeit in der Finanzberichterstattung beiträgt. Unternehmen sollten jedoch sicherstellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen, um eine korrekte Bilanzierung und Bewertung zu gewährleisten. Es muss darauf geachtet werden, dass laufende gesetzliche Anpassungen berücksichtigt werden, da Änderungen jederzeit möglich sind.

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