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Verschärfte Nachweispflichten: Steuerfreiheit sichern!

Innergemeinschaftliche Lieferungen: Verschärfte Nachweispflichten und UID-Prüfung ab 2020 entscheidend für Steuerbefreiung. Vermeiden Sie umsatzsteuerliche Nachversteuerungen.

Innergemeinschaftliche Lieferungen sind ein zentrales Element des Handels innerhalb der Europäischen Union, und ihre Steuerbefreiung spielt eine bedeutende Rolle für Unternehmen. Mit dem 1. Januar 2020 haben sich jedoch die Anforderungen für den Nachweis dieser Steuerbefreiungen deutlich verschärft. Die folgende Übersicht bietet einen Einblick in die geltenden Vorschriften und die Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung.

Grundlagen der Steuerbefreiung

Innergemeinschaftliche Lieferungen beschreiben steuerfreie Warenlieferungen zwischen zwei Unternehmern innerhalb der EU, wobei die Waren von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen versandt werden. Die Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass der Empfänger ein steuerpflichtiger Unternehmer ist und die Waren im Bestimmungsland der Erwerbssteuer unterliegen. Dies erfordert eine präzise Dokumentation und Nachweisführung seitens der Unternehmen.

Erforderliche Nachweise

Für die Steuerbefreiung muss der Lieferer sowohl einen Versandnachweis als auch einen Buchnachweis erbringen. Der Versandnachweis erfordert, dass belegt wird, dass die Waren tatsächlich in einen anderen Mitgliedstaat versandt wurden und diesen physisch verlassen haben. Der Buchnachweis sollte detailliert die Voraussetzungen der Steuerbefreiung darstellen und buchmäßig dokumentiert sein.

Neue Anforderungen ab dem 1. Januar 2020

Seit 2020 bestehen erweiterte Nachweispflichten. Der Lieferer muss die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) des Abnehmers einholen und überprüfen. Zudem muss der Lieferer eine Zusammenfassende Meldung abgeben, um die Steuerbefreiung zu wahren.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Werden die Bedingungen nicht erfüllt, kann die Steuerbefreiung versagt werden, was zur Festsetzung der österreichischen Umsatzsteuer auf die Lieferungen führt. Eine umfassende und rechtzeitig vorgenommene Dokumentation sowie eine vollständige Buchhaltung sind daher essenziell, um umsatzsteuerliche Nachversteuerungen zu vermeiden.

EuGH-Urteil und nationale Praxis

Ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stellt klar, dass keine zusätzlichen materiellen Voraussetzungen von den Mitgliedstaaten eingeführt werden dürfen. Die nationalen Behörden sind dazu angehalten, alle verfügbaren Informationen zu prüfen, selbst wenn formelle Anforderungen nicht vollständig erfüllt sind.

In Summe erfordern innergemeinschaftliche Lieferungen nun eine präzisere Dokumentation. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die verschärften Nachweispflichten genauestens beachten, um von der Steuerbefreiung zu profitieren und finanzielle Einbußen zu vermeiden.

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