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Einwegpfandsystem 2025: Alles Wichtige zur Umsetzung

Ab 2025 gilt ein 25-Cent-Pfand auf Einweggetränkeverpackungen zur Steigerung der Recyclingquote. Erfahren Sie mehr über Einweg- und Mehrwegpfandsysteme.

Die Einführung des Einwegpfandsystems am 1. Januar 2025 markiert einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Recyclingquote und zur Verringerung der Umweltbelastung. Unternehmer sind ab diesem Datum verpflichtet, ein Pfand von 25 Cent auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern zu erheben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Rückgabequote von Einwegverpackungen zu erhöhen und eine nachhaltigere Wiederverwertung zu fördern.

Unterschiede zwischen Einweg- und Mehrwegpfandsystemen

Mehrwegpfandsystem

Das Mehrwegpfandsystem wird in der Regel für Verpackungen aus Glas angewendet, die nach Gebrauch wiederbefüllt werden können. Hierbei wird das Pfandgeld als Teil des Gesamtentgelts betrachtet. Wenn Kunden das Leergut zurückgeben, entspricht die Rückerstattung des Pfandbetrags einer Entgeltsminderung.

Einwegpfandsystem

Im Gegensatz dazu zielt das Einwegpfandsystem auf eine Verhaltensänderung ab, indem es die Rückgabequote von Einwegverpackungen steigert. Das Pfandgeld bei Einwegverpackungen dient nicht der Wiederverwendung der Verpackung, sondern soll deren umweltgerechte Rückgabe gewährleisten.

Umsatzsteuerliche Behandlung

Mehrwegpfandsystem

Im Rahmen des Mehrwegpfandsystems wird das Pfand als umsatzsteuerpflichtige Leistung gewertet, wobei der gleiche Umsatzsteuersatz wie für das verkaufte Hauptprodukt angewendet wird.

Einwegpfandsystem

Beim Einwegpfandsystem wird das Pfand umsatzsteuerlich nicht als eigenständige Leistung betrachtet. Vielmehr wird es als durchlaufender Posten angesehen und über die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH abgewickelt. Somit unterliegt das Pfand weder beim Unternehmer noch bei der EWP der Umsatzsteuer. Auf Rechnungen müssen Pfandbeträge separat mit 0 % Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Vorbereitungsmaßnahmen

Um eine korrekte Umsetzung zu gewährleisten, sollten Unternehmer ihre Registrierkassen rechtzeitig vor dem 01. Januar 2025 entsprechend programmieren lassen. Dies verhindert die Entstehung einer Umsatzsteuerschuld aufgrund fehlerhafter Rechnungslegungen. Weitere Informationen und Details zu den neuen Regelungen können in einer speziellen BMF-Info nachgelesen werden.

Das Einwegpfandsystem wird somit einen entscheidenden Beitrag zur Förderung von Recyclinginitiativen und zur Unterstützung nachhaltiger Praktiken leisten. Unternehmer sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen gerecht werden.