Im ersten Quartal 2025 stehen verschiedene wichtige Steuertermine an, die Unternehmer und Steuerpflichtige in Österreich beachten sollten. Diese Fristen betreffen sowohl regelmäßige als auch spezielle steuerliche Verpflichtungen, die im Laufe der kommenden Monate anfallen.
Januar 2025
Frühzeitige Meldungen
Am Donnerstag, den 02.01.2025, müssen Unternehmer die Zusammenfassende Meldung für den Monat November einreichen. Ebenso ist die Meldung und Bezahlung der Umsatzsteuer für Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (IOSS) für November erforderlich.
Regelmäßige Steueranmeldungen
Am Mittwoch, den 15.01.2025, sind mehrere Steuerpflichten fällig:
- Die Umsatzsteuer für November,
- die Werbeabgabe für November,
- die Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 4. Quartal,
- und die Lohnabgaben für Dezember.
Einen Tag später, am Donnerstag, den 16.01.2025, ist die Intrastatmeldung für Dezember fällig.
Monatsende Fristen
Zu Monatsende, am Freitag, den 31.01.2025, stehen weitere wesentliche Meldefristen an:
- Die Umsatzsteuer für EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 4. Quartal ist zu melden und zu bezahlen.
- Kleinunternehmer können den Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung nach Ablauf der 5-Jahres-Bindung ab 2025 zurücknehmen.
- Meldungen über Honorarzahlungen ins Ausland sowie für freie Dienstnehmer oder Vortragende für 2024 müssen erfolgen.
- Zudem ist die Meldung relevanter Tätigkeiten gemäß dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz 2024 zu übermitteln.
Februar 2025
Am Freitag, den 14.02.2025, müssen Unternehmen die Intrastatmeldung für Januar erledigen.
Wichtige Vorauszahlungen und Meldungen stehen am Montag, den 17.02.2025, an, unter anderem:
- Einnahmensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für das 1. Quartal,
- Umsatzsteuer für Dezember bzw. das 4. Quartal,
- Werbeabgabe für Dezember,
- die Jahresmeldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für 2023,
- Kammerumlage für das 4. Quartal,
- und die Lohnabgaben für Januar.
Der Freitag, 28.02.2025, ist das Datum, bis zu dem die Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 1. Quartal bezahlt werden müssen. An diesem Datum erfolgt auch die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel (L16) sowie der Schwerarbeitermonate für 2024. Ebenso ist die Meldung pauschaler Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) für gemeinnützige Sportvereine für 2024 fällig.
März 2025
Am Freitag, den 14.03.2025, müssen Unternehmen erneut eine Intrastatmeldung, diesmal für Februar, einreichen.
Am Montag, den 17.03.2025, stehen folgende Meldungen an:
- Umsatzsteuer für Januar,
- Werbeabgabe für Januar,
- und die Lohnabgaben für Februar.
Zum Abschluss des Quartals, am Montag, den 31.03.2025, sind die Erklärung über die Werbeabgabe sowie die Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabenerklärung für 2024 einzureichen. Außerdem müssen die Bewertung und die Zusammenfassende Meldung für Februar abgegeben werden.
Fazit
Diese Fülle an Fristen unterstreicht die Notwendigkeit sorgfältiger Planung und rechtzeitiger Vorbereitung in steuerlichen Angelegenheiten. Unternehmer, Steuerberater und andere betroffene Parteien sollten sicherstellen, dass sämtliche Steuerverpflichtungen fristgerecht erfüllt werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.