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KI in der Bilanz: Erfassung von Software und Anwendungen

Erfahren Sie, wie Künstliche Intelligenz in Unternehmensbilanzen erfasst wird, von gekaufter bis selbst entwickelter KI und deren Aktivierungsmöglichkeiten.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere durch ihren Einsatz in der Datenanalyse und Prozessautomatisierung. Ziel ist es, Effizienz zu steigern und Kosten zu reduzieren. Doch wie wird KI in der Unternehmensbilanz erfasst?

Bilanzierung von KI-Anwendungen

Definition und Nutzung von KI

Künstliche Intelligenz umfasst Systeme, die in der Lage sind, zu lernen, logische Schlussfolgerungen zu ziehen und Aufgaben zu übernehmen, die bisher menschliches Denken erforderten. Unternehmen nutzen KI häufig zur Optimierung ihrer Arbeitsabläufe.

Gekaufte und weiterentwickelte KI-Software

Bei gekaufter KI-Software besteht die Möglichkeit, diese als immateriellen Vermögensgegenstand in der Bilanz zu aktivieren. Im Fall von weiterentwickelter KI-Software lassen sich kleine Anpassungen ebenfalls aktivieren, während umfassendere Änderungen als Aufwand zu verbuchen sind.

Selbst entwickelte KI

Die Bilanzierung selbst entwickelter KI-Anwendungen unterscheidet sich je nach Verwendungszweck:

  • Aktivierungsverbot gilt für KI, die dauerhaft im Unternehmen verbleibt und nicht als selbstständiger Vermögensgegenstand klassifiziert werden kann.
  • Aktivierungspflicht besteht, wenn die KI als maßgeschneidertes Produkt für Kunden entwickelt wird.

KI als Vermögensgegenstand

KI ist nicht immer ein selbstständiger Vermögensgegenstand. Häufig wird sie in materielle Vermögensgegenstände integriert. Sollte eine getrennte Bilanzierung möglich sein, ist es ratsam, diese durchzuführen. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Buchung entsprechend ihrer Hauptcharakteristik entweder als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand.

Fazit

Die Bilanzierung von KI-Produkten hängt stark von ihrer Herkunft und ihrem Verwendungszweck ab. Während gekaufte und kundenindividuelle KI-Produkte oft aktivierbar sind, unterliegt selbst geschaffene KI mit Verbleib im Unternehmen einem Aktivierungsverbot. Unternehmen sollten diese Unterschiede bei der Bilanzierung berücksichtigen, um eine korrekte Darstellung in ihren Finanzberichten zu gewährleisten.