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Pflegeheimkosten absetzen: Steuerliche Vorteile 2023

Pflegeheimkosten sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, reduzierbar durch Pflegegeld und Haushaltsersparnis. Lesen Sie über Voraussetzungen und Einschränkungen.

Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, bieten damit eine Möglichkeit zur finanziellen Entlastung. Es gibt jedoch mehrere spezifische Regelungen und Abzüge, die berücksichtigt werden müssen.

Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung

Absetzbar ohne Selbstbehalt

Unter bestimmten Bedingungen können die Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Pflegeheim ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dies ist möglich, sofern der Pflegebedarf nachgewiesen werden kann. Wichtig zu beachten ist, dass das erhaltene Pflegegeld, das im Jahreslohnzettel ausgewiesen wird, den Betrag der absetzbaren außergewöhnlichen Belastung reduziert.

Haushaltsersparnis

Für Heimbewohner wird ein Pauschalbetrag von 156,96 Euro pro Monat (also 5,23 Euro pro Tag) als gesparte Haushaltskosten abgezogen. Dieser Abzug erfolgt, da die betreffende Person nicht mehr zu Hause verpflegt wird.

Kostenübernahme durch Angehörige

Abzugsbedingungen

Angehörige haben die Möglichkeit, Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung abzusetzen, wenn die pflegebedürftige Person nicht über ausreichendes eigenes Einkommen verfügt. In einem solchen Fall muss jedoch ein einkommensabhängiger Selbstbehalt berücksichtigt werden.

Vermögensumschichtung und zusätzliche Abzüge

Pflegekosten können nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn sie durch Erlöse aus Vermögensverkäufen oder Vermögensübertragungen gedeckt werden. Darüber hinaus reduzieren Zahlungen aus Unfall- und Krankenversicherungen sowie das Pflegegeld den absetzbaren Betrag. Ein zusätzlicher Behinderungsfreibetrag ist im Zusammenhang mit den Pflegeheimkosten nicht verfügbar.

Fazit

Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegeheimkosten steuerlich geltend gemacht werden, um so die finanzielle Belastung zu verringern. Dabei ist es essenziell, Abzüge wie die Haushaltsersparnis oder das erhaltene Pflegegeld zu berücksichtigen. Sollten Angehörige die Kosten übernehmen, ist zudem ein Selbstbehalt zu beachten.