Die Regelung des Partnerschaftsbonus stellt einen finanziellen Anreiz dar, der Eltern für die gleichmäßige Aufteilung der Kinderbetreuung belohnt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die partnerschaftliche Beteiligung beider Elternteile an der Betreuung eines Kindes zu fördern.
Höhe und Auszahlung
Der Partnerschaftsbonus beläuft sich auf 500 Euro pro Elternteil, was insgesamt einen Betrag von 1.000 Euro ergibt. Diese Summe wird einmalig am Ende der Kinderbetreuungszeit ausgezahlt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
Um in den Genuss des Partnerschaftsbonus zu kommen, ist es erforderlich, dass das Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen (im Verhältnis von 50:50 bis 60:40) über einen Zeitraum von mindestens 124 Tagen pro Elternteil bezogen wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld handelt.
Antragstellung
Jeder Elternteil muss den Partnerschaftsbonus separat beantragen. Dies kann bequem online mit der ID-Austria beim zuständigen Krankenversicherungsträger erfolgen. Der Antrag sollte, entweder gleichzeitig mit dem Kinderbetreuungsgeld oder gesondert, spätestens 124 Tage nach Ablauf der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer eingereicht werden.
Die Einführung des Partnerschaftsbonus bietet eine effektive Möglichkeit, die Last der Kinderbetreuung gleichmäßig zu verteilen und damit die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Eltern zu stärken. Eltern, die diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, sollten die Antragsmodalitäten und Fristen genau beachten, um den Bonus erfolgreich zu sichern.