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Zinssätze 2025: EZB Senkung beeinflusst Stundungszinsen

Die EZB senkt den Leitzins, was Stundungs- und Beschwerdezinsen ab Januar 2025 auf 7,03% bzw. 4,53% reduziert. Änderungen gelten ab 18.12.2024.

Zu Beginn des Jahres 2025 gab es eine bedeutende Anpassung der Zinssätze für Stundungen, Aussetzungen und Beschwerden. Diese Entwicklung wurde durch die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgelöst, die ihren Leitzins um 0,5% gesenkt hat. Diese Senkung führte dazu, dass der Basiszinssatz von 3,03% auf 2,53% reduziert wurde.

Änderungen zum Januar 2025

Aktualisierte Zinssätze

Die Anpassung durch die EZB hat direkte Auswirkungen auf die Zinssätze im steuerlichen Bereich:

  • Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO): Diese liegen seit dem 1. Juli 2024 bei 4,5% über dem Basiszinssatz. Der aktuelle Zinssatz beträgt nun 7,03%, im Vergleich zu einem vorherigen Wert von 7,53%.
  • Aussetzungszinsen: Der aktuelle Satz beträgt 4,53%, im Gegensatz zu 5,03% zuvor.
  • Anspruchszinsen: Diese sind nun ebenfalls bei 4,53%, gegenüber den vorherigen 5,03%.
  • Beschwerdezinsen: Der neue Zinssatz ist 4,53%, verglichen mit 5,03% vorher.
  • Umsatzsteuerzinsen: Auch dieser Satz beträgt jetzt 4,53%, im Vergleich zu den früheren 5,03%.

Anmerkungen

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zinsen nicht erhoben werden, wenn der Betrag weniger als 50 € beträgt. Die oben genannten Änderungen traten am 18. Dezember 2024 in Kraft.

Dieses Thema steht im Zusammenhang mit dem Basiszinssatz sowie den Zinsen für Stundungen, Aussetzungen, Ansprüche, Beschwerden und Umsatzsteuer. Eine sorgfältige Überwachung dieser Zinssätze kann für steuerliche Planungen und finanzielle Entscheidungen von entscheidender Bedeutung sein.