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VfGH: Vereinfachter Nachweis für steuerliche Belastungen

Der VfGH erleichtert den Nachweis außergewöhnlicher Belastungen. Steuerpflichtige können sich auf ärztliche Belege stützen, um medizinische Kosten geltend zu machen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jüngst eine Entscheidung getroffen, die den Nachweis für die steuerliche Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen erheblich erleichtert. Dieser Schritt könnte für viele Steuerpflichtige, insbesondere diejenigen mit medizinisch bedingten Aufwendungen, von großer Bedeutung sein.

Hintergrund

In einem wegweisenden Fall entschied der VfGH über die Beschwerde einer Steuerpflichtigen mit einer 70%igen Behinderung, die Kosten für Massagen und Osteopathie geltend gemacht hatte. Zuvor hatten sowohl das Finanzamt als auch das Bundesfinanzgericht (BFG) die Anerkennung dieser Ausgaben als außergewöhnliche Belastung abgelehnt, da ihrer Ansicht nach die Zwangsläufigkeit nicht gegeben war. Die Hauptargumente waren das Fehlen einer ärztlichen Verordnung vor Behandlungsbeginn und der mangelnde Kostenersatz durch die Sozialversicherung.

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Der VfGH stellte jedoch fest, dass die regelmäßige medizinische Notwendigkeit dieser Behandlungen zur Stabilisierung der Mobilität eindeutig durch ein ärztliches Gutachten belegt war. Die bisherigen Entscheidungen, die ein ärztliches Attest als Beweis für die Notwendigkeit dieser Behandlungen nicht anerkannten, wurden als Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes eingestuft.

Implikationen

Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für Steuerpflichtige, die regelmäßig notwendige medizinische Behandlungen erhalten. Solange diese auf kontinuierlichen ärztlichen Belegen beruhen, kann man von einer erleichterten Anerkennung als außergewöhnliche Belastung ausgehen. Diese Klarstellung stärkt die Position von Steuerpflichtigen, deren medizinische Kosten bisher abgelehnt wurden, weil nicht alle erforderlichen Dokumente zu Behandlungsbeginn vorlagen.

Empfehlungen

Um den Nachweis für die steuerliche Anerkennung solcher Belastungen zu erleichtern, sollten Steuerpflichtige bei medizinisch notwendigen Behandlungen eine kontinuierliche Dokumentation durch ärztliche Atteste sicherstellen. Bei Ablehnung dieser Kosten durch das Finanzamt ist es ratsam, die Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung in Betracht zu ziehen, besonders wenn ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellt werden könnte.

Insgesamt bietet die Entscheidung des VfGH eine Erleichterung für viele Steuerpflichtige und unterstreicht die Bedeutung einer gründlichen und kontinuierlichen medizinischen Dokumentation bei der steuerlichen Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen.