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Kapitalvermögen 2025: Einheitliches Steuerreporting beginnt

Ab 2025 sorgt eine neue Verordnung für einheitliches Steuerreporting bei Kapitalvermögen. Erfahren Sie mehr über Vorteile und Anforderungen der Regelung.

Die kommende Vereinheitlichung der steuerlichen Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen markiert einen signifikanten Schritt hin zu einer effizienteren und transparenteren steuerlichen Abwicklung. Mit der Einführung der neuen Steuerreporting-Verordnung, die 2025 in Kraft tritt, sollen standardisierte Steuerbescheinigungen die bisher oft uneinheitlichen Prozesse vereinheitlichen.

Einführung der neuen Steuerreporting-Verordnung

Zentrales Ziel dieser Verordnung ist die Vereinheitlichung der steuerlichen Erfassung von Einkünften aus Kapitalvermögen. Ab dem Kalenderjahr 2025 wird eine standardisierte Steuerbescheinigung eingeführt, die bereits im Juli 2024 verordnet wurde. Diese Bescheinigung ist darauf ausgelegt, eine konsistente und korrekte Zuordnung aller relevanten Daten für die Steuererklärung der Steuerpflichtigen zu gewährleisten.

Auswirkungen auf Kreditinstitute und Steuerpflichtige

Kreditinstitute und andere Kapitalertragsteuer-Abzugsverpflichtete sind verpflichtet, den Steuerpflichtigen auf Wunsch eine solche Bescheinigung zur Verfügung zu stellen. Diese muss alle notwendigen steuerrelevanten Informationen beinhalten und ist bis spätestens 31. März des Folgejahres auszustellen. Darüber hinaus haben Steuerpflichtige das Recht, rückwirkend für die letzten fünf Jahre eine solche Bescheinigung zu beantragen, wobei Korrekturen bis zu drei Jahre zurück vorgenommen werden können.

Anwenderkreis und Besonderheiten

Der Anwenderkreis dieser Verordnung umfasst insbesondere Banken, inländische Emittenten von Forderungswertpapieren sowie Schuldner von Erträgen aus Kryptowährungen. Besondere Vorgaben gelten für Gemeinschaftsdepots oder getrennt verwaltete betriebliche Depots, wodurch verschiedene Verwaltungsstile innerhalb der Depotführung berücksichtigt werden.

Besondere Regelungen für ausländische Quellensteuern

Eine weitere Komponente der Verordnung betrifft die Verrechnung ausländischer Quellensteuern. Hierbei wird eine anpassbare und vorzugsweise vorteilhafte Reihenfolge zur Anrechnung empfohlen, um mögliche Steuerverluste zu minimieren.

Vorteile der neuen Verordnung

Die Einführung der neuen Verordnung verspricht eine deutlich vereinfachte Steuererklärung und eine erhöhte Transparenz für Steuerpflichtige im Bereich der Kapitalerträge. Zudem beinhaltet sie spezielle Regelungen zur Verlustverrechnung, besonders für Besitzer von Investmentfonds, was sicherstellt, dass auch komplexe Ertragsstrukturen effizient gehandhabt werden können.

Insgesamt bietet die neue Steuerreporting-Verordnung eine klarere, transparenter gestaltete steuerliche Erfassung und Verwaltung von Kapitalvermögen, was sowohl für Steuerpflichtige als auch für Kreditinstitute eine bedeutende Vereinfachung bedeuten sollte.