Mit der veränderten Prämisse der Prüfung von Corona-Zuschüssen hat der Bund seit dem 1. August 2024 die Verantwortung von der COFAG übernommen. Diese Übernahme hat zu einer Intensivierung der Prüfungen geführt, die sowohl offene Auszahlungsfälle als auch potenzielle Rückforderungsfälle betreffen, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Hintergrund der Prüfung
Die verstärkten Prüfungen durch den Bund zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die ursprünglich während der Corona-Pandemie gewährten Zuschüsse korrekt genutzt und dokumentiert wurden. Dieser umfassendere Prüfungsansatz wird in den kommenden Jahren eine wesentliche Rolle spielen.
Behandlung von Rückzahlungen
Die Behandlung von Rückzahlungen ist abhängig von der Art des Empfängers:
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Ausfallsbonus und Umsatzersatz:
- Im Falle von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern müssen Rückzahlungen im Jahr der Rückzahlung als Betriebsausgabe erfasst werden.
- Für Bilanzierer sind Rückzahlungen als Verbindlichkeit in dem Jahr zu verbuchen, in dem der Rückforderungsbescheid ausgestellt wird.
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Fixkostenzuschuss und Verlustersatz:
- Diese Zuschüsse führen zu einer rückwirkenden Bescheidänderung im betroffenen Jahr. Die Finanzbehörden erstellen den abgeänderten Bescheid von Amts wegen, sobald der Nachforderungsbescheid rechtskräftig wird, ein Monat nach seiner Ausstellung.
Frist und Verjährung
Ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung von Corona-Zuschüssen ist die 10-jährige Verjährungsfrist, die im Jahr 2034 endet. Diese Frist ermöglicht es den Behörden, Rückforderungsfälle bis zu diesem Zeitpunkt zu bearbeiten. Es ist daher ratsam für betroffene Unternehmen, sich frühzeitig mit den entsprechenden Finanzvorgängen auseinanderzusetzen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Die verstärkte Kontrolle dient dazu, Transparenz und Genauigkeit bei der Vergabe von Fördermitteln sicherzustellen und etwaige Missbrauchsfälle aufzudecken. Unternehmen sind gut beraten, ihre Unterlagen und Dokumentationen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls formale Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.