[wpml]

Geschäftsführerhaftung bei Insolvenz: Risiken und Pflichten

Geschäftsführer können für Abgaben haften, die vor Unternehmensinsolvenz fällig waren. Erfahren Sie mehr über Haftungsvoraussetzungen und BFG-Entscheidungen.

Im Kontext einer Unternehmensinsolvenz ist die Haftung des Geschäftsführers ein kritisches Thema, das besondere Aufmerksamkeit erfordert. Die Rolle eines GmbH-Geschäftsführers bringt die Verantwortung mit sich, nicht nur operative Entscheidungen zu treffen, sondern auch rechtliche und finanzielle Verpflichtungen zu beachten.

Haftung von Geschäftsführern

Gesetzliche Grundlage

Nach der gesetzlichen Regelung kann ein GmbH-Geschäftsführer für Steuerschulden haftbar gemacht werden, die aus einer Außenprüfung resultieren, selbst wenn diese Schulden bereits vor der Insolvenz fällig waren. Diese Haftung tritt ein, wenn gesetzliche Vorschriften dies vorsehen oder der Geschäftsführer seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes (BFG)

Das Bundesfinanzgericht hat festgelegt, dass Geschäftsführer auch für Steuerschulden haften, die vor der Insolvenzeröffnung fällig waren, jedoch erst danach festgestellt wurden. Ein Geschäftsführer argumentierte, dass seine Haftung für Lohnabgaben auf Prüfungsfeststellungen nach der Insolvenzeröffnung beruhte. Dennoch hielt das BFG an der Haftung fest.

Anforderungen an den Geschäftsführer

Nachweispflichtigkeit

Wesentlich ist die Fähigkeit des Geschäftsführers, einen Nachweis über fehlende Mittel zur Begleichung von Abgaben sowie über eine gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger zu erbringen. Ohne diese Nachweise erhöht sich das Risiko seiner persönlichen Haftung für ausstehende Abgaben erheblich.

Fehlende Nachweise

Ohne ausreichende Beweise droht die persönliche Haftung, da die rechtlichen Verpflichtungen zur Abgabenbegleichung unzureichend erfüllt werden.

Fazit

Die sorgfältige Überwachung und Dokumentation der finanziellen Pflicht einer GmbH sind entscheidend, um die persönliche Risikoexposition eines Geschäftsführers zu minimieren. Eine unzureichende Dokumentation oder unklare Nachweise über den Umgang mit den finanziellen Verpflichtungen während einer Insolvenzphase können dazu führen, dass der Geschäftsführer persönlich für nicht beglichene Steuerschulden haftet. Der strategische Rat von Fachleuten in diesem Prozess ist unverzichtbar, um Verantwortung und Haftungsrisiken klar zu managen.