Im zweiten Quartal des Jahres 2025 gibt es zahlreiche wichtige Steuertermine und Änderungen, die Unternehmen und Steuerzahler berücksichtigen sollten. Nachfolgend sind die wichtigsten Daten und Maßnahmen aufgeführt, die in diesem Zeitraum zu beachten sind.
April 2025
Zum 1. April 2025 treten mehrere signifikante Änderungen in Kraft:
- Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen entfällt. Dies bedeutet, dass künftig die reguläre Umsatzsteuer auf solche Anlagen erhoben wird.
- Die motorbezogene Versicherungssteuer wird auf Elektroautos erweitert. Elektrofahrzeuge unterliegen somit den gleichen steuerlichen Grundlagen wie herkömmliche Fahrzeuge.
- Die Bildungskarenz läuft aus, was Auswirkungen auf die Bildungsförderung und Arbeitsmarktunterstützung hat.
- Eine vorläufige Mietpreisbremse für 2025 wird eingeführt, um den Anstieg der Wohnkosten zu regulieren.
- Es kommt zu einer Erhöhung der Gebühren für Wetteinsätze, Tabaksteuer und Gerichtsgebühren um 23%, was eine spürbare Auswirkung auf die Kostenstrukturen in diesen Bereichen haben dürfte.
Am 30. April 2025 ist die Frist zur Einreichung der Steuererklärungen 2024 in Papierform abzulaufen, sofern keine steuerliche Vertretung besteht. Auch müssen land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten bei der SVS gemeldet werden. Für Unternehmen, die am EU-OSS-Verfahren teilnehmen, sind die Meldung und Zahlung für das 1. Quartal 2025 fällig.
Mai 2025
Der 15. Mai 2025 markiert die Fälligkeit für die Meldung und Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) für das erste Quartal 2025. Unternehmen sollten sicherstellen, dass diese Abgaben fristgerecht erfolgen, um Sanktionen zu vermeiden.
Juni 2025
Am 30. Juni 2025 endet die Frist für mehrere wichtige Steuer- und Abgabeprozesse:
- Steuererklärungen 2024 müssen über FinanzOnline eingereicht werden, wenn keine steuerliche Vertretung vorliegt.
- Außereuropäische Unternehmer haben bis zu diesem Datum Zeit, Anträge auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2024 zu stellen.
- Unternehmer sollten die nationale Rechtslage für Vorsteuererstattung im Drittland prüfen, um mögliche Erstattungen nutzen zu können.
- Der Jahresabschluss für kleine GmbHs und vergleichbare Gesellschaften muss im Firmenbuch eingereicht werden, um potenzielle Gebührenvorteile zu sichern.
Wichtige Hinweise
Für die Bewältigung dieser steuerlichen Verpflichtungen und Änderungen bieten wir umfassende Unterstützung in individuellen Steuerfragen an. Neben der Möglichkeit zum Erstkontakt bieten wir Beratung an verschiedenen Standorten in Österreich, um eine optimale Begleitung unserer Klienten sicherzustellen.