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Lohnsteuerfreiheit für Betriebsveranstaltungen erklärt

Betriebsveranstaltungen können lohnsteuerfrei sein, wenn sie im eigenbetrieblichen Interesse liegen. Informieren Sie sich über die aktuellen steuerlichen Regelungen.

Betriebsveranstaltungen bieten Unternehmen nicht nur die Möglichkeit, die Mitarbeiterbindung zu stärken, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen auch lohnsteuerfrei bleiben. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) hat hierzu wichtige Klarstellungen gebracht.

Lohnsteuerfreie Teilnahme an Betriebsveranstaltungen

Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG)

Geldwerte Vorteile, die aus Betriebsveranstaltungen resultieren, können weiterhin lohnsteuerfrei bleiben, sofern sie im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers stehen. In einem Fall entschied der BFG zugunsten einer Immobiliengesellschaft, dass die Kosten, die über EUR 365 hinausgehen, insbesondere bei Events wie Ausflügen und Weihnachtsfeiern, dann steuerfrei sind, wenn ein eigenbetriebliches Interesse vorliegt.

Steuerliche Regelungen

Im Rahmen der steuerlichen Regelungen sind Betriebsveranstaltungen bis zu einem Betrag von EUR 365 steuerfrei. Außerdem sind Sachzuwendungen bis zu einem Betrag von EUR 186 steuerfrei. Sollte der Betrag über diese Grenzwerte hinausgehen, bleibt er steuerfrei, sofern die Veranstaltung überwiegend im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird, beispielsweise zur Förderung des Betriebsklimas.

Kontroverse und Ausblick

Jedoch besteht Uneinigkeit über diese Steuerfreiheit, da das Finanzamt eine strengere Auslegung verfolgt und eine Revision beim Verfassungsgerichtshof (VwGH) eingereicht hat. Der VwGH wird nun klären müssen, ob für die Steuerfreiheit tatsächlich ein ausschließliches Arbeitgeberinteresse notwendig ist.

Fazit

Um die Lohnsteuerfreiheit von Betriebsveranstaltungen in Anspruch zu nehmen, ist es entscheidend, dass diese im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse stehen. Arbeitgeber sollten sorgfältig prüfen, ob ihre Veranstaltungen den steuerlichen Anforderungen gerecht werden, um mögliche steuerliche Risiken zu vermeiden.

Unterstützung

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