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Steuernews 2025: Wichtige Änderungen und Auswirkungen

Entfall des USt-Nullsatzes für Photovoltaik ab 2025, höhere Steuern auf Elektrofahrzeuge, Spitzensteuersatz bleibt. Erfahren Sie alle steuerlichen Änderungen.

Steuerliche Änderungen ab 2025

Im Jahr 2025 treten bedeutende steuerliche Änderungen in Kraft, die verschiedene Bereiche der Steuer- und Abgabenordnung betreffen. Diese Anpassungen erfordern eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen, um steuerliche Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Umsatzsteuerregelung für Photovoltaikanlagen

Eine entscheidende Änderung betrifft die Umsatzsteuerregelung für Photovoltaikanlagen. Der bisher gültige Nullsteuersatz wird entfallen. Für Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, gilt eine Bestandsvertragsregelung, die den Nullsteuersatz bis zum 1. Januar 2026 beibehält. Ab diesem Datum unterliegen die Lieferung, der Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen wieder dem regulären Umsatzsteuersatz. Es ist daher ratsam, bestehende Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen zu erwägen.

Versicherungssteuer auf Elektrofahrzeuge

Ab dem 1. April 2025 werden Elektrofahrzeuge der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen. Die Besteuerung erfolgt auf Basis der Motorleistung und des Eigengewichts des Fahrzeugs. Eine Ausnahme bilden Mopeds mit einer Leistung von bis zu 4 kW, die von der Steuer ausgenommen bleiben. Zudem wird der Steuersatz für Plug-in-Hybride angepasst, was auf eine höhere Besteuerung dieser Fahrzeugkategorie hinausläuft.

Einkommensteuer-Spitzensteuersatz

Der Einkommensteuer-Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über 1 Million Euro bleibt bis einschließlich 2029 bestehen. Diese Regelung hat erheblichen Einfluss auf die Steuerplanung von Hochverdienern und erfordert eine strategische Planung, um die steuerlichen Belastungen entsprechend zu optimieren.

Energiekrisenbeitrag

Der Energiekrisenbeitrag für Strom wurde verlängert und gilt bis zum 1. April 2030. Der Beitragssatz steigt auf 95 %, während die Erlösobergrenze auf 90 Euro/MWh sinkt. Für neue Anlagen beträgt die Erlösobergrenze 100 Euro/MWh. Zudem wird der Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger bis einschließlich 2029 verlängert.

Änderung der Wettgebühr

Seit dem 1. April 2025 beträgt die Wettgebühr 5 % des Wetteinsatzes und wurde somit von bisher 2 % deutlich erhöht. Diese Änderung zielt darauf ab, eine steuerliche Angleichung innerhalb des Glücksspielsektors in Österreich zu erreichen.

Diese steuerlichen Änderungen können weitreichende Auswirkungen auf bestehende Vertragsverhältnisse und steuerliche Verpflichtungen haben. Es ist daher empfehlenswert, rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu treffen und bei Bedarf fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.