Immobilienertragsteuer – Auswirkungen gemischter Schenkungen
Die Besteuerung von Gewinnen aus der Übertragung von Grundstücken ist seit 2012 durch die Immobilienertragsteuer geregelt. Diese betrifft sowohl private als auch betriebliche Verkäufe und kennt keine Spekulationsfrist mehr. Der zu entrichtende Steuerprozentsatz beträgt hierbei 30 %. Eine Ausnahme bildet die unentgeltliche Übertragung, wie bei Schenkungen, die von dieser Steuerpflicht ausgenommen sind.
Grundlagen der Immobilienertragsteuer
Bei Grundstücksgeschäften wird die Abgrenzung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Rechtsgeschäften zentral bewertet. Eine entgeltliche Übertragung liegt vor, wenn die Gegenleistung mindestens 75 % des gemeinen Wertes des Grundstücks beträgt. Im Gegensatz dazu spricht man von einer unentgeltlichen Übertragung, wenn die Gegenleistung maximal 25 % des gemeinen Wertes beträgt. Bei sogenannten gemischten Schenkungen, insbesondere im Familienkreis, wird von einer unentgeltlichen Übertragung ausgegangen, wenn die Gegenleistung zwischen 25 % und 75 % des Wertes des Wirtschaftsgutes liegt.
Steuerliche Konsequenzen
Entgeltliche Übertragungen werden mit der Immobilienertragsteuer von 30 % belegt. Im Falle unentgeltlicher Übertragungen fällt zwar keine Immobilienertragsteuer an, jedoch unterliegen diese der Grunderwerbsteuer. Diese Steuer wird auch bei unentgeltlichen Grundstücksgeschäften erhoben und muss berücksichtigt werden.
Wichtige Hinweise
Die Unterscheidung zwischen einem entgeltlichen und unentgeltlichen Rechtsgeschäft geschieht anhand spezifischer Kriterien, insbesondere der Höhe der Gegenleistung im Verhältnis zum gemeinen Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes. Im Familienumfeld wird häufig zu Gunsten einer Schenkung entschieden, wenn der Schenkungscharakter überwiegt und eine spürbare Bereicherungsabsicht besteht.
Diese Zusammenfassung bietet einen Überblick über die steuerlichen Auswirkungen gemischter Schenkungen im Rahmen der Immobilienertragsteuer. Detailliertere Informationen sind über spezialisierte Institutionen wie die Wirtschaftskammer Österreich abrufbar.