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Budgetbegleitgesetz 2025: Wichtige Steueränderungen

Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt umfassende Änderungen in der Einkommensteuer, erhöht Pauschalen und führt neue Zuschläge ein. Informieren Sie sich jetzt!

Budgetbegleitgesetz 2025: Wichtige Steuerliche Änderungen

Das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) führt umfassende steuerliche Neuerungen ein, mit einem besonderen Fokus auf die Anpassungen im Bereich der Einkommensteuer.

Wesentliche Maßnahmen im Überblick

Basispauschalierung für Gewerbetreibende und Freiberufler

Eine zentrale Änderung betrifft die Basispauschalierung, bei der die Umsatzgrenze von bisher 220.000 Euro auf 320.000 Euro im Jahr 2025 angehoben wird. Gleichzeitig wird die Betriebsausgabenpauschale von 12 % auf 13,5 % der Umsätze erhöht. Ab dem Jahr 2026 sind weitere Erhöhungen geplant, wobei die Umsatzgrenze auf 420.000 Euro und das Pauschale auf 15 % steigen sollen.

Umwidmungszuschlag bei Immobilienverkäufen

Eine neue Regelung betrifft die steuerliche Erfassung von Wertsteigerungen bei der Umwidmung von Grundstücken. Diese werden nun mit einem 30 % Zuschlag auf den Veräußerungsgewinn erfasst. Zudem ist eine Deckelung vorgesehen, um zu verhindern, dass die Einkünfte den Veräußerungserlös übersteigen. Diese Regelung gilt für Umwidmungen, die nach dem 31.12.2024 erfolgen.

Anpassungen beim Pendlereuro und der SV-Rückerstattung

Ab 2026 wird der Pendlereuro von 2 Euro auf 6 Euro erhöht. Die SV-Rückerstattung steigt für Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale von 608 Euro auf 737 Euro.

Inflationsanpassung und Familienleistungen

Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt lediglich in Höhe von zwei Dritteln der positiven Inflationsrate ab 2026. Die Valorisierung der Familienleistungen wird in den Jahren 2026 und 2027 ausgesetzt, und es ist keine Erhöhung des Kinderabsetzbetrags geplant.

Steuerfreie Mitarbeiterprämie

Im Jahr 2025 dürfen Arbeitgeber eine zusätzliche steuerfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro auszahlen. Zusammen mit einer Gewinnbeteiligung kann der Gesamtbetrag bis zu 3.000 Euro betragen. Die konkreten Regelungen für 2026 bleiben abzuwarten.

Weitere Maßnahmen

Es gibt auch Anpassungen bei steuerlichen Tatbeständen wie dem Gesellschafterwechsel und der Anteilsvereinigung. Die Grunderwerbsteuer wird für Immobiliengesellschaften ab dem 01.07.2025 verschärft. Der Steuersatz für Privatstiftungen erhöht sich ab dem 01.01.2026 von 2,5 % auf 3,5 %. Zudem wird es eine Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel geben, sowie Anpassungen bei der Vorsteuerpauschalierung und der Glücksspielabgabe. Die Energiekrisenbeiträge werden ebenfalls angepasst und verlängert.

Schlussfolgerung

Das Budgetbegleitgesetz 2025 führt zahlreiche steuerliche Anpassungen und Erhöhungen ein, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Diese Änderung erfordert nach ihrem Inkrafttreten eine intensive steuerliche Planung, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.