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Umwidmungszuschlag 2025: Neue Steuerregeln für Grundstücke

Ab Juli 2025 gilt ein Umwidmungszuschlag von 30 % auf den Veräußerungsgewinn umgewidmeter Grundstücke. Infos zu Besteuerung und Ausnahmen.

Ab Juli 2025 wird in Österreich mit der Einführung des Umwidmungszuschlags ein neues steuerliches Instrument wirksam, das auf die Besteuerung von Wertsteigerungen bei umgewidmeten Grundstücken abzielt. Dieses Instrument soll der Budgetsanierung dienen, indem zusätzliche Einnahmen durch die veränderte Besteuerung beim Verkauf von umgewidmeten Grundstücken generiert werden.

Überblick

Zielsetzung

Das primäre Ziel des Umwidmungszuschlags ist die zusätzliche Besteuerung von Wertsteigerungen bei umgewidmeten Grundstücken, um damit das staatliche Budget zu unterstützen. Konkret wird ein Umwidmungszuschlag auf den steuerpflichtigen Gewinn aus der Veräußerung eines umgewidmeten Grundstücks erhoben.

Details zum Umwidmungszuschlag

Höhe und Besteuerung

Der Umwidmungszuschlag beläuft sich auf 30 % des Veräußerungsgewinns. Dieser erhöhte Gewinn unterliegt zusätzlich der Immobilienertragsteuer, die ebenfalls 30 % für Neuvermögen beträgt.

Betroffene Verkäufe

Zeitliche Anwendung

Der Umwidmungszuschlag wird für Grundstücksumwidmungen, die ab dem 1. Januar 2025 stattfinden, angewendet. Die betroffenen Grundstücke müssen ab dem 1. Juli 2025 verkauft werden. Diese Regelung betrifft sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Grundstücksverkäufe von Alt- und Neuvermögen.

Ausnahmen

Verlustfälle und Befreiungen

Es gibt bestimmte Ausnahmen von diesem Zuschlag. Bei Verlust aus der Veräußerung entfällt der Umwidmungszuschlag. Ferner gilt der Zuschlag nicht für nach einer Umwidmung errichtete Gebäude. Zudem sind steuerfreie Verkaufsfälle, wie die Hauptwohnsitzbefreiung, von der Anwendung des Zuschlags ausgenommen.

Berechnungsbedingungen

Die Summe aus dem Veräußerungsgewinn und dem Umwidmungszuschlag darf den Verkaufspreis nicht übersteigen. Sollte dies der Fall sein, wird der Zuschlag entsprechend gekürzt. Alle relevanten steuerlichen Bestimmungen gelten für den Umwidmungszuschlag; der spezielle Tarifsteuersatz kann im Rahmen der Veranlagung gewählt werden.

Hinweise zu weiteren Aspekten

Der Umwidmungszuschlag hat keine Auswirkungen auf den Verkehrswert des Grundstücks bei gemischten Schenkungen. Es ist wichtig zu beachten, dass derzeitige Änderungen des Budgetbegleitgesetzes (BBG) 2025 noch nicht vom Nationalrat beschlossen wurden und somit noch Anpassungen erfolgen könnten.

Beispielrechnung

Ein praktisches Beispiel veranschaulicht die Anwendung des Umwidmungszuschlags: Ein Landwirt erwirbt im Jahr 2010 Grünland für 10.000 Euro. Im Jahr 2025 wird das Grundstück in Bauland umgewidmet und für 30.000 Euro verkauft. Der Veräußerungsgewinn beträgt damit 20.000 Euro, und der Umwidmungszuschlag beläuft sich auf 6.000 Euro (30 % von 20.000 Euro). Somit unterliegt ein fiktiver Veräußerungsgewinn von 26.000 Euro der Immobilienertragsteuer.

Für detaillierte Informationen und gesetzliche Erläuterungen wird auf die Webseite des österreichischen Parlaments verwiesen, die die entsprechenden Texte bereitstellt.