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Mitarbeiterprämie 2025: Neue steuerfreie Bonusregeln

2025 bietet einen steuerfreien Bonus von bis zu 1.000 Euro. Änderungen bei Sozialversicherung und Flexibilität. Vorsicht bei geringfügig Beschäftigten.

Die Mitarbeiterprämie 2025 bietet weiterhin die Möglichkeit, Mitarbeiter mit steuerfreien Boni zu belohnen, allerdings unter neuen Bedingungen und Einschränkungen im Vergleich zu den Vorjahren.

Änderungen bei der Mitarbeiterprämie

Im Jahr 2025 wurde der steuerfreie Höchstbetrag für die Mitarbeiterprämie auf 1.000 Euro reduziert, während zuvor bis zu 3.000 Euro steuerfrei möglich waren. Wichtig ist, dass diese steuerfreie Prämie zusätzlich zum normalen Gehalt gewährt werden muss. Prämienumwandlungen sind nicht zulässig, da die Bonuszahlung einen zusätzlichen Charakter haben sollte.

Vereinfachte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Auszahlung der Prämie wurden vereinfacht. Im Gegensatz zu den vorherigen Regelungen sind nun keine lohngestaltenden Vorschriften mehr notwendig, und es ist keine einheitliche Auszahlung an alle Mitarbeitenden erforderlich. Unternehmen können unterschiedliche Prämienhöhen gewähren, sofern sachliche betriebsbezogene Gründe hierfür vorliegen.

Sozialversicherungs- und Lohnnebenkosten

Obwohl die Prämie steuerfrei ist, unterliegt sie dennoch den Sozialversicherungsbeiträgen. Werden die Prämien monatlich ausgezahlt, gelten sie als laufende Bezüge, die vollständig sozialversicherungspflichtig sind. Erfolgen die Auszahlungen hingegen „einmalig“ oder quartalsweise, werden sie als Sonderzahlungen behandelt und sind mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen belastet.

Besonderheiten bei geringfügig Beschäftigten

Für geringfügig Beschäftigte gelten besondere Bestimmungen. Regelmäßige Bonuszahlungen könnten die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten und dadurch eine Vollversicherung auslösen. Im Gegensatz dazu können einmalige Zahlungen die Sozialversicherungsfreiheit für den Grundlohn und die Prämie bewahren.

Zusatzleistungen und Veranlagungspflicht

Prämien können in Kombination mit Gewinnbeteiligungen bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuerfrei gewährt werden. Sollte diese Grenze überschritten werden, besteht jedoch eine Pflichtveranlagung.

Zusammenfassung

Trotz der neuen Beschränkungen bleibt die Mitarbeiterprämie 2025 eine attraktive Möglichkeit, besondere Leistungen anzuerkennen und bietet gleichzeitig mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Bonuszahlungen. Arbeitgeber sollten jedoch die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte genau prüfen, insbesondere bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, um ungewollte Verpflichtungen zu vermeiden.