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Teipension 2026: Neue Arbeitszeit und Pensionsmodelle

Ab 2026 können Anspruchsberechtigte eine Teilpension mit reduzierter Arbeitszeit erhalten. Entdecken Sie alles zu Voraussetzungen und Berechnungen.

Die Einführung der Teilipension ab 2026 stellt eine bedeutende Neuerung im Bereich der Altersvorsorge dar, die es Arbeitnehmern erlaubt, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, während sie gleichzeitig einen Teil ihres Pensionsanspruchs erhalten. Dieses neue Modell wurde am 10. Juli 2025 durch den Nationalrat beschlossen und tritt im Jahr 2026 in Kraft. Ziel der Teilpension ist es, Personen mit Pensionsanspruch eine flexiblere Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand zu ermöglichen, indem sie teilweise die schon bestehende Altersteilzeit ersetzt.

Überblick zur Teilpension

Die Teilpension bietet die Möglichkeit zur Arbeitszeitreduktion für Personen, welche die Voraussetzungen für eine vorzeitige oder reguläre Alterspension erfüllen. Dies umfasst unter anderem die Langzeitversichertenpension ab 62 Jahren oder die reguläre Alterspension, die für Männer ab 65 Jahren und für Frauen schrittweise bis 2033 ansteigt.

Voraussetzungen und Möglichkeiten

Teilnehmer der Teilpension können in einer Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit freiwillig um 25 % bis 75 % reduzieren. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilpension, die Maßnahme ist somit von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig.

Berechnung der Teilpension

Die Höhe der Teilpension orientiert sich am Prozentsatz des aktuellen Pensionsanspruchs entsprechend der reduzierten Arbeitszeit:

  • 25-40 % Arbeitszeitreduktion: 25 % des Pensionsanspruchs
  • 41-60 % Arbeitszeitreduktion: 50 % des Pensionsanspruchs
  • 61-75 % Arbeitszeitreduktion: 75 % des Pensionsanspruchs

Zusätzliche Regelungen

Bei der Inanspruchnahme der Teilpension gibt es eine Zuverdienstgrenze: Eine selbständige Tätigkeit ist lediglich bis zur Geringfügigkeitsgrenze erlaubt, die im Jahr 2025 bei 551,10 Euro liegt. Vor Erreichen des Regelpensionsalters werden Abschläge vorgenommen, und der Pensionsanspruch aus der reduzierten Arbeitszeit wird eingefroren.

Änderungen bei der Altersteilzeit

Parallel zur Einführung der Teilpension werden auch Änderungen bei der Altersteilzeit vorgenommen. So werden die Bezugszeiträume von fünf auf drei Jahre verkürzt, wobei die Umsetzung bis 2029 stufenweise erfolgt. Das Altersteilzeitgeld deckt dabei eine Arbeitszeitreduzierung zwischen 40 % und 60 % und wird drei Jahre vor Eintritt in den Ruhestand gezahlt.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zur Teilpension werden vom Bundesministerium bereitgestellt, und Interessierte können laufend aktualisierte Informationen auf der entsprechenden Online-Präsenz abrufen.

Diese Neuerungen in der Pensionslandschaft bieten Arbeitnehmern flexible Optionen, um den Übergang in den Ruhestand individuell zu gestalten, während Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, erfahrene Mitarbeiter länger im Betrieb zu halten.