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Winterreifen 2023 sofort absetzbar für Firmenwagen

Sofortige Absetzbarkeit von Winterreifen bei betrieblichen Kfz und Leasingfahrzeugen. Erfahren Sie mehr über steuerliche Vorteile und Kilometergeldregelungen.

Die Frage der sofortigen Absetzbarkeit von Winterreifen ist für viele Unternehmer von Bedeutung, besonders in Hinblick auf die steuerliche Behandlung von betrieblich genutzten Fahrzeugen. Die Bestimmungen dazu sind klar definiert und haben ihre Grundlage in den Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenats, der aktuell durch das Bundesfinanzgericht vertreten wird.

Allgemeine Bestimmungen

Fahrzeuge, die zu mehr als 50 % beruflich genutzt werden, zählen als Betriebsvermögen. Zu diesen Fahrzeugen gehören beispielsweise Pkw und Kombis, die über einen Zeitraum von acht Jahren abgeschrieben werden müssen, während Lkw üblicherweise über eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschrieben werden. Innerhalb dieser Nutzungsdauer ergeben sich regelmäßig laufende Kosten, die eine steuerliche Absetzung beeinflussen.

Unter den laufenden Instandhaltungsaufwendungen fallen auch Servicekosten und der Kauf von Zubehör wie neue Winterreifen. Solche Aufwendungen sind sofort absetzbar, was bereits 2004 durch den Unabhängigen Finanzsenat entschieden wurde. Diese Anordnung hat auch heute noch Gültigkeit unter der Leitung des Bundesfinanzgerichts.

Leasingfahrzeuge

Für Leasingfahrzeuge gilt ebenfalls, dass Winterräder, die als eigenständige Wirtschaftsgüter betrachtet werden, im Jahr der Anschaffung abziehbar sind. Dies gilt jedoch nur, nachdem ein etwaiger Privatanteil abgezogen wurde.

Sonderregelung Kilometergeld

Im Kontext des Kilometergeldes stellt sich die Regelung anders dar. Wenn das Fahrzeug zu weniger als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird und das Kilometergeld angewendet wird, gelten alle Kosten, einschließlich Zubehör wie Winterreifen, als bereits abgegolten. Das bedeutet, dass es für diese Kosten keine gesonderte steuerliche Absetzung gibt.

Weitere Details

Für diejenigen, die sich tiefer mit der Thematik befassen möchten, verweist die Findok-Referenz auf eine konkrete Berufungsentscheidung des UFS (RV/0581-L/04) vom 16.09.2004. Diese Entscheidung illustriert detailliert die steuerliche Behandlung im Kontext der Absetzung von Winterreifen. Ein neues Update im Klientenmagazin bietet weiterführende Informationen zu diesem Thema und ist empfehlenswert für eine umfassende Einblicknahme.

Insgesamt bietet die sofortige Absetzbarkeit von Winterreifen eine interessante Möglichkeit, die laufenden Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge effizient zu gestalten, wobei jedoch auf die genauen Einzelfallregelungen geachtet werden muss.