Betriebsübergabe gegen Rente: Steuerliche Einordnung
Einleitung
Die Betriebsübergabe gegen Rentenzahlung ermöglicht es den Übergebern, ein regelmäßiges Einkommen zu sichern, während sie dem Übernehmer finanzielle Flexibilität bieten. Diese Art der Übergabe bringt sowohl für den Übergeber als auch für den Übernehmer spezifische steuerliche Implikationen mit sich.
Steuerliche Behandlung bei der Übergeber:in
Bei einer Betriebsübergabe gegen Rente erfolgt die Ablöse in Form regelmäßiger Zahlungen, deren Gesamthöhe oder Anzahl nicht festgelegt ist.
- Kaufpreisrente: Der Rentenbarwert liegt bei 75-125 % des Betriebsvermögens. Hier sind Rentenzahlungen steuerpflichtig, sobald sie den Buchwert des Betriebsvermögens übersteigen.
- Versorgungsrente: Der Rentenbarwert beträgt zwischen 125 % und 200 % oder weniger als 75 %. In diesem Fall sind die Zahlungen ab der ersten Rente steuerpflichtig.
- Unterhaltsrente: Übersteigt der Rentenbarwert 200 % des Betriebsvermögens, sind die Rentenzuflüsse nicht steuerpflichtig.
- Einschränkungen: Bei der Übergeber:in gelten keine steuerlichen Begünstigungen für Veräußerungsgewinne, noch das 30 % Steuersatzprivileg für Betriebsimmobilien.
Steuerliche Konsequenzen bei der Übernehmer:in
- Kaufpreisrente: Die Rentenverbindlichkeit muss bilanziell erfasst und jährlich neu bewertet werden. Die Behandlung unterscheidet sich jedoch in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
- Versorgungsrente: Diese ist steuerlich absetzbar.
- Unterhaltsrente: Sie gilt als privat veranlasst und ist steuerlich nicht absetzbar.
- Anschaffungskosten: Diese werden auf Grundlage des Rentenbarwerts bewertet. Bei unentgeltlichen Übergaben (Versorgungs- oder Unterhaltsrente) werden die Buchwerte fortgeführt.
Praktische Tipps
Zur Berechnung des Rentenbarwerts kann der Rechner des Finanzministeriums herangezogen werden. Detailinformationen über die Rentenbesteuerung sind in den Einkommensteuerrichtlinien (EStR 2000) ab Randziffer 7001 zu finden.
Weitere Informationen
Ein ausführlicher Ratgeber zur Rentenbesteuerung, einschließlich inhaltlicher Details und Praxisbeispiele, ist auf der Webseite der WKO erhältlich. Eine frühzeitige steuerliche Beratung wird dringend empfohlen, um kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden.