Mit der Einführung der Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ab dem 9. Oktober 2025 wird im Rahmen der EU Instant Payment-Verordnung ein neuer Sicherheitsstandard für SEPA-Überweisungen etabliert. Diese Maßnahme verpflichtet Banken, den Namen des Zahlungsempfängers mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abzugleichen, um so das Risiko von Falschüberweisungen zu minimieren.
Gültigkeit und Funktion
Die neue Verordnung sieht vor, dass Banken ihre Kunden bei Abweichungen zwischen angegebenem und tatsächlichem Empfängernamen umgehend informieren. Die Rückmeldung der Bank erfolgt je nach Übereinstimmungskriterium: der Name kann vollständig, nahezu oder überhaupt nicht übereinstimmend sein.
Handlungsbedarf bei Abweichungen
Sollte es zu einer Abweichung bei der Namensüberprüfung kommen, wird empfohlen, den Zahlungsempfänger über einen alternativen Kommunikationsweg zu kontaktieren. Eine Missachtung der Rückmeldung könnte das Risiko einer Falschüberweisung erheblich erhöhen.
Ausnahmen von der Empfängerüberprüfung
Die Verordnung sieht einige Ausnahmen von der verpflichtenden Namensprüfung vor. Dazu gehören Überweisungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder Transaktionen, die nicht in Euro durchgeführt werden. Ebenso ausgenommen sind SEPA-Lastschriften, SEPA-Eilüberweisungen, Überweisungen auf nicht-zahlungskonten (wie Spar- oder Kreditkonten), sowie bankvorausgefüllte Empfängerdaten, bestehende Daueraufträge und Sammelüberweisungen.
Tipps für Zahlungsempfänger
Um Fehler bei der Empfängerüberprüfung zu vermeiden, sollten Zahlungsempfänger die Kontobezeichnung auf Rechnungen genau überprüfen und mit den Bankdaten abgleichen. Die Integration von QR-Codes auf Rechnungen kann den Zahlungsprozess erleichtern und die Fehleranfälligkeit reduzieren. Des Weiteren sollte nach Möglichkeit auf Papier-Zahlscheine verzichtet oder diese maschinell ausgefüllt werden. Es ist auch ratsam, Kunden zur Erteilung einer SEPA-Lastschrift zu motivieren, um den Zahlungsprozess zu vereinfachen.
Tipps für zahlende Personen
Für Personen, die Überweisungen tätigen, ist es ratsam, die Überweisungsdaten direkt von der Rechnung zu übernehmen, sei es durch QR-Code oder Fotoüberweisung. Neue Kontoverbindungen sollten vor der Freigabe kritisch hinterfragt werden. Bei Tippfehlern oder Abweichungen sollte der Empfänger kontaktiert werden, um Missverständnisse und Fehlüberweisungen zu vermeiden. Zudem wird empfohlen, stets die aktuellste Version einer Zahlungssoftware zu verwenden.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen zur EU Instant Payment-Verordnung und den damit verbundenen Regeln für elektronische Zahlungen stellt die Wirtschaftskammer umfassende Ressourcen bereit. Unternehmen und Privatpersonen sollten sich rechtzeitig über die kommenden Änderungen informieren, um sich optimal auf die Neuerungen im Zahlungsverkehr vorzubereiten.