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Investitionsfreibetrag 2025: Steuer sparen leicht gemacht

Optimieren Sie Ihre Steuerlast 2025 durch Investitionsfreibetrag und Gewinnfreibetrag. Erfahren Sie mehr über Prozentsätze, Strategien und ökologische Investitionen.

Die steuerliche Optimierung durch Investitionen im Jahr 2025 bietet Unternehmen verschiedene Möglichkeiten, ihre Steuerlast durch kluge Investitionsentscheidungen zu reduzieren. Eine essenzielle Rolle spielen hierbei der Investitionsfreibetrag (IFB) und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (inv. GFB).

Investitionsfreibetrag (IFB) und Gewinnfreibetrag (inv. GFB)

Ziele und Unterschiede

Der Hauptzweck beider Freibeträge ist es, die Steuerlast durch Investitionen in förderfähige Wirtschaftsgüter zu senken. Der IFB steht Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zur Verfügung und umfasst 10 % für Standardinvestitionen sowie 15 % für ökologische Investitionen. Dagegen richtet sich der inv. GFB an natürliche Personen und Personengesellschaften, jedoch nicht an GmbHs, und bietet einen Freibetrag zwischen 13 % bis 4,5 %.

Gewinn- und Investitionsbasis

Beim IFB basiert die Berechnung auf den Anschaffungs- und Herstellungskosten, während der inv. GFB gewinnbasiert ist. Förderbare Investitionen für den IFB umfassen abnutzbares Anlagevermögen, das mindestens 4 Jahre im Inland genutzt wird. Für den inv. GFB gelten insbesondere Gebäudeförderungen und §14-Wertpapiere als förderbar.

Strategien zur Steueroptimierung

Unternehmen haben das Wahlrecht, entweder den IFB oder den inv. GFB für ein Wirtschaftsgut geltend zu machen. Ein Optimierungstipp ist, den IFB speziell für ökologische Sachgüter zu nutzen, während der inv. GFB für förderbare Wertpapiere vorteilhaft eingesetzt werden kann. Der Grundfreibetrag des GFB kann bei Gewinnen bis 33.000 Euro auch ohne Investitionen in Anspruch genommen werden und beträgt maximal 4.950 Euro.

Investitionen in Ökologie

Besonders gefördert werden ökologische Investitionen durch den Öko-IFB, welcher Investitionen in E-Autos, Fahrräder, Photovoltaikanlagen und andere umweltfreundliche Güter umfasst. Für Investitionen bis zu 50.000 Euro ist lediglich eine plausible Erklärung zur Erfüllung der Förderbedingungen erforderlich.

Fristen und Anforderungen

  • Investitionszeitpunkt: Das Wirtschaftsgut muss bis zum 31. Dezember im Unternehmen zur Verfügung stehen, um die Verfügungsmacht zu erlangen.
  • Wertpapiere müssen ebenfalls bis Jahresende im Depot sein, um den Freibetrag beanspruchen zu können.

Weitere Informationen

Interessierte Unternehmen finden ausführlichere Informationen und spezifische Details zum Investitionsfreibetrag und zum Gewinnfreibetrag auf dem Unternehmensserviceportal.

Durch sorgfältige Planung und geeignete Investitionen können Unternehmen ihre Steuerlast erheblich optimieren und gleichzeitig zur Förderung nachhaltiger Umweltprojekte beitragen.