Die österreichische Bundesregierung hat eine bedeutende Änderung im Bereich der Investitionsanreize angekündigt: Ab dem 1. November 2025 soll der Investitionsfreibetrag (IFB) zeitlich befristet verdoppelt werden. Diese Anpassung ist Teil einer Strategie zur Stärkung der heimischen Wirtschaft und bietet gezielte Anreize für Investitionen in Betriebsanlagen.
Geplante Änderungen
Investitionsfreibetrag (IFB)
Der IFB soll von derzeit 10 % auf 20 % erhöht werden. Für Öko-Investitionen steigt der Freibetrag von 15 % auf 22 %. Diese Erhöhung ist befristet und gilt für den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026.
Details der Neuregelung
Der IFB ist anwendbar auf ungebrauchte, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Mindestnutzungsdauer von vier Jahren in inländischen Betrieben. Maximal können Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 1.000.000 Euro pro Betrieb im Wirtschaftsjahr in Anspruch genommen werden. Die Steuerersparnis ergibt sich aus dem anzuwendenden Einkommensteuersatz, der bis zu 55 % betragen kann. Sollte das Wirtschaftsgut innerhalb von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden oder ins Ausland verbracht werden, außer in Fällen höherer Gewalt, muss der IFB nachversteuert werden.
Vergleich mit Gewinnfreibetrag
Der IFB und der Gewinnfreibetrag können nicht für dasselbe Wirtschaftsgut in Anspruch genommen werden. Im Detail zeigt sich, dass der IFB für Gewinne unter 33.000 Euro vorteilhafter ist, da der Gewinnfreibetrag erst ab dieser Schwelle genutzt werden kann. In Verlustjahren ist der Gewinnfreibetrag ausgeschlossen, wohingegen der IFB zu einer negativen Steuerbemessungsgrundlage führen kann. Bei großen Investitionen ist das Potenzial für Einsparungen durch den IFB höher, da der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag eine Deckelung erfährt.
Empfehlung
Unternehmer:innen sollten die Neuregelung nutzen, um Investitionen gezielt zu planen und die steuerlichen Vorteile des IFB optimal auszuschöpfen. Es ist empfehlenswert, eine umfassende Vorschaurechnung zu erstellen, um die beste steuerliche Strategie zu ermitteln. Insbesondere sollten mehrjährige Investitionen und eventuelle Verlustsituationen in die Planungen einbezogen werden, um den größtmöglichen Nutzen aus dem IFB zu ziehen.
								

