Der Fachkräftemangel ist in fast allen EU-Staaten das Wachstumshemmnis Nummer eins. Viele Unternehmen reagieren darauf mit hohen Budgets für Personalvermittler. Doch aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht lohnt sich der Vergleich: Ist die Provision für einen Headhunter die nachhaltigste Betriebsausgabe, oder gibt es Alternativen?
In diesem Beitrag betrachten wir den Trend zum „Recruiting-Video“ aus der Perspektive des Finanzchefs (CFO).
Die steuerliche Einordnung von Personalsuche-Kosten
Grundsätzlich sind Kosten, die für die Anwerbung neuer Mitarbeiter entstehen, als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig. Das gilt sowohl für:
- Stellenanzeigen (Print/Online)
- Provisionen an Personalberater (Headhunter)
- Produktionskosten für Recruiting-Content (Fotos, Videos, Karriereseiten)
Der Unterschied liegt jedoch in der Nachhaltigkeit der Investition.
Einmal-Ausgabe vs. Dauerhaftes Asset
Eine Headhunter-Provision wird fällig, wenn eine Stelle besetzt wird. Kündigt der Mitarbeiter, ist das Geld weg. Die Ausgabe hat den Gewinn gemindert, aber keinen bleibenden Wert im Unternehmen hinterlassen.
Investiert das Unternehmen denselben Betrag hingegen in den Aufbau einer starken Arbeitgebermarke (Employer Branding), entsteht ein Content-Asset, das über Jahre hinweg Bewerber anziehen kann.
Hier kommt die Qualität ins Spiel. Da Recruiting-Videos das Aushängeschild des Unternehmens sind, ist von „Home-Made-Lösungen“ abzuraten. Die Beauftragung einer professionellen Filmagentur ist hier nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern der Budget-Effizienz. Denn: Die Rechnung der Agentur ist ebenso wie die des Headhunters voll abzugsfähig, das Ergebnis (der Film) kann jedoch für hunderte Stellenanzeigen, auf der Website und in Social Media Kampagnen immer wieder verwendet werden.
Tipp für die Budgetierung: Viele Unternehmen verschieben Budgets vom Topf „Personalvermittlung“ in den Topf „Marketing/Kommunikation“. Steuerlich bleibt der Effekt der Gewinnminderung identisch, doch die Sichtbarkeit des Unternehmens steigt nachhaltig.
Aspekt: Werbemaßnahmen im EU-Ausland
Gerade bei der Fachkräftesuche schauen viele Unternehmen über die Landesgrenzen hinaus. Schalten Sie Werbeanzeigen für Ihr Recruiting-Video auf Plattformen wie LinkedIn, Facebook oder Google (die ihren Sitz oft in Irland haben), oder beauftragen Sie eine Kreativagentur im EU-Ausland, müssen Sie in der Buchhaltung das Reverse-Charge-Verfahren beachten.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bei den Dienstleistern korrekt hinterlegt ist, um eine Netto-Rechnungsstellung zu gewährleisten und unnötige Vorsteuer-Vergütungsverfahren zu vermeiden.
Fazit
Wer Recruiting-Kosten senken will, muss investieren – aber an der richtigen Stelle. Aus steuerlicher Sicht sind Produktionskosten für Employer-Branding-Videos gleichwertig mit Vermittlungsgebühren (beides sofort abzugsfähige Betriebsausgaben). Wirtschaftlich bieten sie jedoch oft den höheren „Return on Invest“, da sie dauerhaft auf das Image des Unternehmens einzahlen.


