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Investitionsfreibetrag 2025: Erhöhungen und neue Regeln

Erhöhter Investitionsfreibetrag 2025-2026: Von 10 % auf 20 % und bei Ökogütern auf 22 %. Erfahren Sie, wie Sie davon profitieren können!

Die Erhöhung des Investitionsfreibetrages (IFB) stellt eine bedeutende steuerliche Anreizmaßnahme dar, um Investitionen in Österreich zu fördern, insbesondere im Hinblick auf nachhaltige Technologien. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Änderungen und Regelungen, die ab Ende 2025 in Kraft treten.

Zeitrahmen und erhöhter IFB

Gültigkeit und Erhöhung

Der angehobene IFB tritt mit 1. November 2025 in Kraft und ist bis 31. Dezember 2026 gültig. Während in dieser Phase der reguläre Investitionsfreibetrag von 10 % auf 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöht wird, steigt der IFB für Ökologisierungsgüter sogar von 15 % auf 22 %.

Anwendungsbedingung und zeitliche Zuordnung

Investitionen müssen nach dem 31. Oktober 2025 getätigt werden. Der relevante Zeitpunkt für die Anschaffung ist die Übergabe des Wirtschaftsguts. Bei im eigenen Betrieb hergestellten Wirtschaftsgütern ist eine Abgrenzung nach Herstellungsanteilen vor und nach dem Stichtag notwendig.

Besondere Regelungen

Monatlicher Höchstbetrag

Für November und Dezember 2025 steht ein erhöhter IFB bis zu einem anteiligen Höchstbetrag von € 166.667 zur Verfügung. Die übergeordnete Grenze von € 1 Mio. pro Jahr und Betrieb bleibt bestehen. Überschreitungen während dieser Monate können entweder auf vorherige oder auf das Jahr 2026 übertragen werden, wobei die erhöhten Freibetragsgrenzen berücksichtigt werden.

Einschränkungen und Ausnahmen

Einige Wirtschaftsgüter sind von der IFB-Nutzung ausgeschlossen. Dies betrifft Güter, für die ein Gewinnfreibetrag beansprucht wird, sowie Gebäude, Pkw (außer Elektroautos mit 0g CO2), gebrauchte Güter und weitere. Grundvoraussetzung bleibt eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren sowie der Einsatz im Inland.

Relevante Beispiele

Ein pragmatisches Beispiel erläutert die neuen Regelungen: Ein Unternehmer investiert von Januar bis Oktober 2025 € 800.000 und von November bis Dezember weitere € 400.000. Für die Investitionen der letzten beiden Monate kann der erhöhte IFB genutzt werden bis € 166.667. Der verbleibende Betrag von € 233.333 kann entweder teilweise dem regulären IFB 2025 oder vollständig dem erhöhten IFB 2026 zugeordnet werden.

Zusätzliche Informationen

Der IFB kann auch für Wirtschaftsgüter genutzt werden, die mittels degressiver Abschreibung abgeschrieben werden. Die spezifische Regelung für klimafreundliche Investitionen unterstreicht die Bedeutung des Öko-Zuschlags, der besonders hervorgehoben wird.

Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, Investitionen zu fördern und die Wirtschaft gezielt zu stärken, besonders im Hinblick auf ökologische und nachhaltige Technologien.