Um die Planung für das Jahr 2026 zu erleichtern, stehen die wichtigsten Sozialversicherungswerte nun zur Verfügung. Diese vorläufigen Berechnungen bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen Überblick über die bevorstehenden Änderungen in den Sozialversicherungsbeitragswerten, die noch auf ihre offizielle Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt warten.
Sozialversicherungsbeitragswerte
Aufwertungszahl und Höchstbeitragsgrundlagen
Die Aufwertungszahl für 2026 beträgt 1,073, was einen direkten Einfluss auf die Berechnung der Beitragsgrundlagen hat. Die Höchstbeitragsgrundlagen werden ebenfalls angepasst. Für laufende Bezüge wird die Grenze ab dem 1. Januar 2026 auf täglich € 231,00 und monatlich € 6.930,00 angehoben, während sie bis zum 31. Dezember 2025 bei täglich € 215,00 und monatlich € 6.450,00 verbleibt.
Für Sonderzahlungen wird die jährliche Höchstbeitragsgrundlage ab dem 1. Januar 2026 auf € 13.860,00 erhöht, verglichen mit € 12.900,00 im Vorjahr. Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen sehen ebenfalls eine Erhöhung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage von € 7.525,00 auf € 8.085,00.
Geringfügigkeitsgrenze und Dienstgeberabgabe
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt unverändert bei € 551,10 monatlich. Ebenso bleibt die Dienstgeberabgabe (DGA) konstant bei € 826,65 monatlich. Diese Stabilität bietet Arbeitgebern eine gewisse Planungssicherheit.
Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Die Grenzbeträge für den Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag sind wie folgt gestaffelt: Bei einem monatlichen Einkommen bis € 2.225 liegt der Beitragssatz bei 0%. Einkünfte zwischen € 2.225 und € 2.427 werden mit 1% veranschlagt, während zwischen € 2.427 und € 2.630 ein Satz von 2% gilt. Über € 2.630 steigt der Beitrag auf 2,95%.
Weitere Informationen
Diese voraussichtlichen Werte unterstützen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Finanzplanung für die kommenden Jahre. Bei geringem Einkommen oder dem Wegfall von Einnahmen existieren spezifizierte Grenzwerte, um Flexibilität zu gewährleisten.
Für weiterführende Informationen und individuelle Beratung ist es empfehlenswert, sich direkt an einen Steuerberater zu wenden, der detaillierte Einblicke und Unterstützung bieten kann.


