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Geringfügigkeitsgrenze 2026: Risiken und Anpassungen

Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 bei 551,10 Euro. Erfahren Sie die Risiken der Überschreitung und Anpassungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer.

Die Geringfügigkeitsgrenze, die im Jahr 2026 weiterhin bei 551,10 Euro liegt, wird nicht angepasst. Diese Entscheidung ist ein Bestandteil der Strategie der Regierung zur Budgetsanierung und könnte erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern haben.

Entscheidung und Auswirkungen

Risiken bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze

Obwohl die Geringfügigkeitsgrenze unverändert bleibt, wirken sich kollektive Lohnerhöhungen auch auf geringfügig Beschäftigte aus. Solche Erhöhungen könnten dazu führen, dass die Einkommensgrenze unabsichtlich überschritten wird. Im Falle einer Überschreitung treten sofort die Pflichten zur Vollversicherung in Kraft, das bedeutet, dass zusätzliche Beiträge für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung fällig werden. Besonders betroffen sind Personen, die aufgrund einer vorzeitigen Pensionierung nur geringfügig arbeiten dürfen, da ihnen im Falle einer Überschreitung der Grenze der Verlust von Pensionsleistungen droht.

Anpassungsmöglichkeiten

Um Überschreitungen der Geringfügigkeitsgrenze zu vermeiden, besteht die Option, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren. Eine solche Anpassung erfordert eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um die Arbeitszeit entsprechend anzupassen. Dies stellt sicher, dass die Beschäftigung weiterhin innerhalb der geltenden Grenze bleibt.

Unterstützung

Für Arbeitnehmer, die von dieser Regelung betroffen sind, ist es ratsam, sich bei der Berechnung der optimalen Stundenanzahl beraten zu lassen, um die Geringfügigkeitsgrenze einzuhalten. Steuerliche Beratung und Unterstützung spielen eine entscheidende Rolle, um negative finanzielle Auswirkungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.