Die Anhebung des Investitionsfreibetrags (IFB) ab November 2025 stellt eine bedeutende Maßnahme dar, um wirtschaftliches Wachstum und ökologische Investitionen zu fördern. Diese Änderung wurde vom Nationalrat als Konjunkturmaßnahme am 15. Oktober beschlossen und betrifft den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026.
Anhebung des Investitionsfreibetrags
Neue Sätze und Anwendungszeiträume
Der Standard-IFB wird von 10 % auf 20 % angehoben, während der Öko-IFB von 15 % auf 22 % steigt. Diese Anpassung erlaubt Unternehmen, eine zusätzliche Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung zu verbuchen, neben der regulären Abschreibung für Investitionen bis zu einer Million Euro pro Wirtschaftsjahr.
Funktionsweise und Voraussetzungen
Grundlegende Bedingungen
Für die Gewährung des IFB müssen die Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen fließen, welches eine Mindestnutzungsdauer von vier Jahren aufweist. Zudem muss das Investitionsobjekt einem inländischen Betrieb oder einer Betriebsstätte zugeordnet sein. Damit wird sichergestellt, dass der IFB lokal gebunden und nachhaltig wirksam wird.
Ausschlüsse vom IFB
Einige Investitionen sind vom IFB ausgeschlossen, darunter nicht abnutzbares Anlagevermögen wie Grundstücke und Wertpapiere, geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Investitionen mit speziellen Abschreibungsregeln. Auch unkörperliche Wirtschaftsgüter, die nicht auf Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit abzielen, sind nicht förderfähig. Ferner wird der IFB nicht für Investitionen in fossile Energieträger oder gebrauchte Wirtschaftsgüter gewährt und bleibt bei pauschaler Gewinnermittlung oder außerbetrieblichen Einkünften unberücksichtigt.
Planung und Optimierung
Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Investitionen im Zeitraum von November 2025 bis Dezember 2026 erfolgen, wobei das maßgebliche Datum das Lieferdatum sein muss. Langfristige Investitionen, die vor dem 1. November 2025 getätigt wurden, sind entsprechend zu aliquotieren. Ein wertvoller Tipp ist die Kombination des IFB mit dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB). Während der IFB für abnutzbare Wirtschaftsgüter genutzt wird, können Wertpapiere zur maximalen Nutzung des GFB erworben werden.
Abschließend ist festzuhalten, dass gründliche Beratung und Planung entscheidend sind, um die steuerlichen Vorteile des IFB vollständig auszuschöpfen. Unternehmen sollten proaktiv handeln, um ihre Investitionsstrategien im Einklang mit den neuen Bestimmungen zu optimieren.


