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SV-Werte 2026: Wichtige Änderungen im Überblick

Für 2026 wurden die SV-Werte angepasst: Höchstbeitragsgrundlage steigt auf 6.930€/Monat, Geringfügigkeitsgrenze bleibt bei 551,10€. Achten Sie auf Anpassungen!

Mit den sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen kommen auch Anpassungen der Sozialversicherungswerte, die ab 2026 von Bedeutung sein werden. Diese Änderungen betreffen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und erfordern eine sorgfältige Planung und Umstellung der Beitragspflichten und finanziellen Strategien.

Sozialversicherungswerte 2026

Aufwertungszahl und Höchstbeitragsgrundlagen

Für das Jahr 2026 wurde die Aufwertungszahl auf 1,073 festgesetzt. Diese Zahl spielt eine zentrale Rolle bei der Berechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze. Die Höchstbeitragsgrundlage erfährt ebenfalls eine Anpassung:

  • Täglich für laufende Bezüge steigt von €215,00 in 2025 auf €231,00.
  • Monatlich für laufende Bezüge erhöht sich von €6.450,00 auf €6.930,00.
  • Jährlich für Sonderzahlungen wird von €12.900,00 auf €13.860,00 angehoben.
  • Monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) wird eine Erhöhung von €7.525,00 auf €8.085,00 verzeichnet.

Geringfügigkeitsgrenze und Dienstgeberabgabe

Im Gegensatz zu den anderen Werten bleibt die Geringfügigkeitsgrenze unverändert bei €551,10 monatlich. Auch der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DGA) verbleibt stabil bei €826,65 monatlich.

Beitragsgrundlage für Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Die monatliche Beitragsgrundlage für den Arbeitslosenversicherungsbeitrag wurde wie folgt gestaffelt:

  • Bis €2.225: Kein Versichertenanteil.
  • Von €2.225 bis €2.427: 1 % Versichertenanteil.
  • Von €2.427 bis €2.630: 2 % Versichertenanteil.
  • Über €2.630: 2,95 % Versichertenanteil.

Empfehlungen und Planung

Es ist wichtig, diese neuen Werte im Rahmen der offiziellen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu beachten. Unternehmen und Versicherte sollten sich frühzeitig auf die bevorstehenden Änderungen einstellen, um finanzielle Planungen entsprechend anzupassen. Eine eingehende Beratung kann dabei helfen, konkrete Auswirkungen zu bewerten und Anpassungsstrategien zu entwickeln. Indem alle Beteiligten proaktiv auf die Neuerungen reagieren, können sie sicherstellen, dass sie den regulatorischen Anforderungen gerecht werden und potenzielle finanzielle Belastungen minimieren.