Die Inflationsanpassungsverordnung 2026 bringt wesentliche Änderungen bei den Einkommensteuertarifstufen sowie bei den Absetzbeträgen mit sich. Diese Anpassungen erfolgen vor dem Hintergrund einer Inflationsrate von 2,6 % für den Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2025. Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 werden die Tarifstufen um 1,733 % angepasst, um die Auswirkungen der kalten Progression abzufedern.
Allgemeine Anpassung der Tarifstufen
Die neuen Einkommensteuertarifstufen ab Januar 2026 gestalten sich wie folgt:
- Bis € 13.539: 0 % Steuersatz
- Bis € 21.992: 20 % Steuersatz
- Bis € 36.458: 30 % Steuersatz
- Bis € 70.365: 40 % Steuersatz
- Bis € 104.859: 48 % Steuersatz
- Bis € 1 Mio.: 50 % Steuersatz
- Über € 1 Mio.: 55 % Steuersatz
Erhöhung der Absetzbeträge
Neben der Anpassung der Tarifstufen erfolgt auch eine Erhöhung verschiedener Absetzbeträge:
- Der Verkehrsabsetzbetrag wird von € 487 auf € 496 erhöht.
- Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag steigt von € 790 auf € 804.
- Der Pensionistenabsetzbetrag wird von € 1.002 auf € 1.020 angehoben.
Auswirkungen auf steuerfreie Einkommen
Für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von bis zu € 19.962 bleibt das Einkommen de facto steuerfrei. Diese Anpassungen tragen dazu bei, die steuerliche Belastung in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten zu reduzieren.
Empfehlung
Die beschriebenen Änderungen treten automatisch in Kraft und sollten bei jeglichen Steuerplanungen für das Jahr 2026 berücksichtigt werden. Es ist ratsam, diese neuen Rahmenbedingungen in die finanzielle Gesamtkalkulation einzubeziehen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.


