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Freie Dienstnehmer 2026: Neue Regeln und Kündigungsfristen

Ab 2026 gelten neue Kündigungsfristen und Kollektivvertragsoptionen für freie Dienstnehmer. Informieren Sie sich über gesetzliche Änderungen und Empfehlungen.

Ab dem 1. Januar 2026 treten neue gesetzliche Regelungen für freie Dienstnehmer in Kraft, die durch eine Novelle des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) und des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) eingeführt werden. Diese Neuerungen betreffen insbesondere arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer, die ihre Arbeitsleistung persönlich erbringen und keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel nutzen.

Gesetzliche Änderungen und Geltungsbereich

Von den Änderungen sind ausschließlich jene freien Dienstnehmer betroffen, die eine ähnliche Schutzbedürftigkeit wie Arbeitnehmer aufweisen. Dabei steht im Fokus, dass diese Dienstnehmer ihre Arbeit ohne wesentliche eigene Betriebsmittel und persönlich erbringen.

Kündigungsfristen und Vertragsregelungen

Im Rahmen der Neuerungen werden erstmalig gesetzlich geregelte Kündigungsfristen für freie Dienstverhältnisse eingeführt. Diese sehen eine vierwöchige Kündigungsfrist in den ersten zwei Jahren und eine sechswöchige Kündigungsfrist ab dem dritten Jahr vor. Die Kündigung kann jeweils zum 15. oder zum Monatsende erfolgen. Der erste Monat eines freien Dienstverhältnisses wird dabei als Probemonat definiert, in dem der Vertrag jederzeit beendet werden kann.

Erweiterung der Kollektivverträge

Erweitert wird ab 2026 die Möglichkeit, arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer in Kollektivverträge einzubeziehen. Dies eröffnet die Möglichkeit, eigene Kollektivverträge für diese Gruppe abzuschließen, wobei dies jedoch nicht verpflichtend ist.

Dienstzettelpflicht

Eine weitere Neuerung ist die Verpflichtung für Arbeitgeber, ab 2026 in den Dienstzetteln klarzustellen, welche kollektiven Regelungen – wie etwa Kollektivverträge oder Satzungen – auf das Dienstverhältnis Anwendung finden. Diese Informationen müssen am Betriebsstandort zur Einsicht bereitgestellt werden, um Transparenz zu gewährleisten.

Empfehlungen für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten ihre bestehenden freien Dienstverhältnisse zeitnah prüfen und an die neuen Anforderungen anpassen. Eine rechtzeitige Anpassung an die neuen Regelungen kann helfen, potenzielle Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Im Hinblick auf Fragen zur Personalverrechnung und den neuen Regelungen wird empfohlen, Unterstützung durch Fachleute in Anspruch zu nehmen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die neuen gesetzlichen Anforderungen sowohl den Bedürfnissen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gerecht werden.